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Maßnahmen werden verschärft

Ab morgen gilt im Kreis Lörrach eine Ausgangsbeschränkung

Nachdem der Kreis Lörrach nun drei Tage in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen überschritten hat, werden die Maßnahmen verschärft.

Ab morgen gibt es eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr . Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen. Dazu zählen unter anderem berufliche Tätigkeiten, Arztbesuche oder die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen.

Im Einzelhandel werden außerdem Verkaufsaktionen (z.B. Räumungs- oder Schlussverkäufe, besondere Rabattaktionen) untersagt. Damit will man zusätzlichen Publikumsverkehr vermeiden.

Neu hinzu kommt ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Baustellen auch im Freien, soweit der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.         

Weiterhin gilt im privaten Bereich eine Kontaktbeschränkung für maximal zwei Haushalte und insgesamt bis zu fünf Personen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit. Ausnahmen für direkte Verwandte, die nicht im selben Haushalt leben, gibt es nicht mehr.

Zudem sind nun Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bilden unter anderem religiöse Veranstaltungen sowie Demonstrationen, sofern geforderte Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Weiterhin sind alle Sportstätten geschlossen. Das beinhaltet nun auch den Schulsport, den Studienbetrieb sowie Freizeit- und Individualsport.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nur nach vorherigem aktuellem negativem Antigentest oder mit FFP2-Atemschutzmaske oder vergleichbarem Standard (N95, KN95) betreten werden.

Die neue Verfügung gilt zunächst bis zum 21. Dezember. Sollte die 7-Tages-Inzidenz bis dahin an fünf Tagen in Folge den Wert von 200 unterschreiten, werden die Maßnahmen vorzeitig aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.

Die Stadt Lörrach erweitert die Allgemeinverfügung!

Damit die Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr eingehalten werden kann, gibt die Stadt Lörrach für eine Einzelhandelsgeschäfte eine Schließung bis 20:30 Uhr vor, Dienste in Notfallapotheken wie auch Tankstellen zum Erhalt der Mobilität sind hiervon nicht betroffen.

Für Gastronomiebetriebe, die Essen und Trinken zum Abholen anbieten, gilt ebenfalls die Schließung um 20:30 Uhr. Danach ist nur noch Lieferung möglich.
 
Die Stadtverwaltung Lörrach hat eine Hotline für alle Fragen rund um die aktuelle Coronaverordnung eingerichtet. Unter der Telefonnummer 07621 / 415 – 700 oder per E-Mail [email protected] stehen ab sofort die Mitarbeiter von Montag bis Freitag zu den üblichen Sprechzeiten zur Verfügung.

Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen stehen auch unter https://www.loerrach.de/coronavirus-aktuell.