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Freiburg erinnert an Silvester-Regeln

Drei Tage vor Silvester erinnert die Stadt Freiburg daran, dass es für Zusammenkünfte -anders als an Weihnachten- keine Lockerungen gibt.

Laut der baden-württembergischen Corona-Verordnung sind private Zusammenkünfte und der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Private Zusammenkünfte außerhalb des öffentlichen Raums sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt maximal fünf Personen erlaubt.

Auch in der Silvesternacht gilt die reguläre Ausgangsbeschränkung: Zwischen 20 und 5 Uhr darf man nur mit triftigem Grund die Wohnung verlassen.

Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist dieses Jahr in ganz Baden-Württemberg generell untersagt. Zudem besteht ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper.

Das Einhalten der Corona-Verordnung wird durch den städtischen Vollzugsdienst und die Polizei überwacht. Bei Verstößen werden Bußgelder verhängt.

Symbolfoto: Shutterstock