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Regel gilt auch bei Versammlungen in Räumen und bei Veranstaltungen

Freiburg: Maskenpflicht nur noch in der Fußgängerzone und auf Wochenmärkten

Von heute Mitternacht an besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in der Freiburger Innenstadt. Allerdings bleibt sie in der Fußgängerzone und Wochenmärkten

Die bisherige Allgemeinverfügung war bis zum heutigen Tag befristet. Die Stadt darf wegen der Inzidenz unter 50 jetzt selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie für angebracht halten.

Die rät dennoch eindringlich, weiterhin durchweg eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Freiburger Fußgängerzone zu tragen.

Auf dem Wochenmarkt gilt aber weiterhin die Maskenpflicht.

Anders sieht es bei Versammlungen in geschlossenen Räumen und bei Veranstaltungen aus.

Hier besteht immer noch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, weil in diesen Fällen zum einen Menschen häufig für längere Zeit auf engem Raum zusammenkommen und zum anderen in geschlossenen Räumen eine ausreichende Belüftung oft nicht durchweg gewährleistet ist.

Im Stadtgebiet sind bisher rund 90 Personen bekannt, die von einer Virusmutation betroffen sind. Die britische B.1.1.7-Variante gilt als erheblich ansteckender.

Erste Auswertungen des Robert-Koch-Instituts deuten laut Medienberichten darauf hin, dass selbst bei den geltenden Einschränkungen wieder ein exponentieller Anstieg der Infektionszahlen die Folge sein kann.

In Freiburg gilt deshalb bei Versammlungen in geschlossenen Räumen und bei Veranstaltungen weiterhin die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.