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Falls Frankreich und die Schweiz zu Hochinziddenz.-Gebieten erklärt werden

Die Kreise Waldshut und Lörrach erlassen vorsorglich Ausnahmeregelungen für Grenzpendler

Die Kreise Lörrach und Waldshut bereiten sich auf die steigenden Infektionszahlen im Dreiländereck vor. Für den Fall, dass Deutschland Frankreich oder die Schweiz zum Hochinzidenzgebiet erklärt, haben sie vorsorglich eine Ausnahmeregelung für Grenzpendler erlassen.

Grenzpendler, die sich mindestens zweimal wöchentlich zum Arbeiten, zum Studium oder zur Ausbildungsstätte in ein Hochinzidenzgebiet begeben, müssen dann nicht täglich, sondern zweimal je Woche bei Grenzübertritt nach Deutschland einen negativen Corona-Test nachweisen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Reist man innerhalb einer Kalenderwoche ausschließlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein, genüge ein einzelner negativer Testnachweis.

Wird an der Grenze kein negativer Test vorgelegt, muss unmittelbar nach der Einreise ein Test vorgenommen werden.

Dasselbe gilt dann für den Besuch von Verwandten ersten Grades, wie beispielsweise Kindern, Ehegatten, Lebenspartnern oder Lebensgefährten.
lautet die Ausnahmeregelung.

Für Grenzgänger aus Risikogebieten, die zu den genannten Zwecken nach Baden-Württemberg einreisen und regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehren, gelten demnach dieselben Regelungen.