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Inzidenzwerte lassen es nicht zu

Die Einzelhändler in Südbaden können nur "Click and Meet" anbieten

In Südbaden liegt die 7-tage-Inzidenz in keinen Landkreis in Südbaden unter dem Wert von 50 - deshalb kann der Einzelhandel nirgendwo öffnen. Auch nicht in Freiburg. Hier liegt der Wert bei 51. Die Geschäfte können daher lediglich "Click and Meet" anbieten.

Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter gleichzeitig anwesend sein. Lockerungen, wie sie für Werte unter der Marke von 50 möglich wären, kommen daher für die Landkreise und Freiburg leider nicht in Betracht.

Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten ab heute unter anderem folgende Regelungen:  

Private Treffen können wieder mit zwei Haushalten, aber nicht mehr als fünf Personen stattfinden, wobei Kinder bis 14 Jahren bei der Personenzahl nicht angerechnet werden.

Der Einzelhandel kann für sogenannte Terminshopping-Angebote, „Click and meet“, geöffnet werden.

Dies bedeutet, dass Kunden nach vorheriger Terminbuchung das Geschäft für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung und unter Begrenzung der Kundenzahl betreten können. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter gleichzeitig anwesend sein.

Auch Museen und Galerien können mit vorheriger Terminbuchung betreten werden.

Außerdem dürfen Buchhandlungen wieder unter den Hygieneauflagen wie Maskenpflicht und Begrenzung der Kundenzahl öffnen. Gleiches gilt für Gärtnereien, Blumenläden, uns Garten- und Baumärkte.

Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschossenen Räumen ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt – Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit.

Ausgenommen hiervon sind Schwimmbäder. Nur im Freien ist auch kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis einschließlich 14 Jahren möglich.    

Die genauen Regelungen findest du hier:

unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/