Somit müssen ab sofort wieder im Innenstadtbereich Masken getragen werden. Außerdem gilt die Maskenpflicht auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich sowie in den Zugängen zu den Bahnhöfen.
Die erweiterte Maskenpflicht gilt für Personen ab sechs Jahren zunächst bis einschließlich 29. März.
· auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 Metern
· an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen sowie im Bereich des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten
· bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum
· in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern
· auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen
· auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich inkl. bestehender Zu- und Durchgänge
· auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr
· im öffentlichen Raum der Innenstadtbereiche in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim.
Die Stadt Weil am Rhein hat darauf hingewiesen, dass somit zusätzlich zu den bisher genannten Bereichen auch auf dem Fußgängersteg in Haltingen, der die Bahnsteige erschließt, die Maskenpflicht gilt. Außerdem ist nun auch auf dem Schlaichturm und dem Steg zum Bahnweg Maske zu tragen, da es sich hier um den Zugangsbereich zur S-Bahnhaltestelle Gartenstadt handelt.
Für die Innenstadt von Weil am Rhein gilt nun die Maskenpflicht wieder für die Hauptstraße einschließlich der Dreiländerbrücke bis zur Römerstraße, in Friedlingen außerdem in der Zollstraße, in der Riedlistraße von der Hauptstraße bis Höhe Hausnummer 20 und in der Karsthölzlestraße sowie Am Kesselhaus. Entlang der Hauptstraße betrifft dies auch den Schlaufenkreisel bei der Insel, von dort aus Richtung Norden in Müllheimer und Humboldt Straße.
Die Regelung gilt in der Schillerstraße von der Lessingstraße bis zur Hauptstraße einschließlich Rathausplatz, in der Sternenschanzstraße von der Humboldtstraße bis zum Rathausplatz. Richtung Osten sind der Sparkassenplatz und der Berliner Platz betroffen, die Stettiner und Danziger Straße sind jeweils ab dem nördlich des Schulzentrums verlaufenden Fußweg in Richtung Süden betroffen. Außerdem müssen Mund und Nase in Egerstraße und Königsberger Straße bedeckt werden. Die rund 100 Hinweisschilder im Innenstadtgebiet haben ab sofort wieder Gültigkeit.
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