Im RVF profitieren alle Fahrgäste mit einer Jahreskarte (RegioKarte Jahr) oder mit einem Abonnement der RegioKarte Erwachsene – dazu gehören auch das JobTicket des RVF „RegioKarte Job“ sowie das JobTicket BW. Voraussetzung für den bwTreueBonus ist, dass das Abo bis zum 30.03.2021 nicht gekündigt wird bzw. dass die Jahreskarte den Monat März 2021 beinhaltet.
Da bei der RegioKarte Jahr die Summe für das ganze Jahr als Einmalzahlung erfolgt, heißt das, dass Fahrgäste hier den 24-sten Teil der Summe erstattet bekommen. Auf der Homepage des RVF – www.rvf.de – wird es ab Ende März konkrete Informationen geben, wie ab April die Erstattung beantragt werden kann.
Auf jeden Fall sollte man den Monatsabschnitt für den März aufheben, da er zum Nachweis benötigt wird.
Bei den Abonnentinnen und Abonnenten ist der Prozess anders und besonders bequem: Bei ihnen wird im April 2021 nur die halbe Monatsrate abgebucht, sie müssen nichts weiter veranlassen.
Auch die Familien mit SchülerAbos sollen zeitnah eine Erstattung erhalten.
Bei Fragen wenden sich Abonnentinnen und Abonnenten der RegioKarte am besten an das AboCenter der Freiburger Verkehrs AG (VAG) unter 0761 – 4511-450 oder [email protected]. Kundinnen und Kunden mit Jahreskarte wenden sich bitte an den RVF unter 0761 – 207 28-0 oder [email protected]