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Verordnung vom 29. März bis 18. April

Erneute Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Weil die 7 Tage-Inzidenz über 50 gestiegen ist, gilt ab Montag in der Freiburger Fußgängerzone erneut eine Maskenpflicht - und zwar bis 18. April.

Die Stadt empfiehlt, in der gesamten Innenstadt freiwillig eine Maske zu tragen. Die Allgemeinverfügung schreibt außerdem weiterhin die Maskenpflicht bei Versammlungen in geschlossenen Räumen und Veranstaltungen vor. Bei Verstößen werden Bußgelder verhängt.

Symbolfoto: Shutterstock