Das bedeutet für die Bevölkerung, dass bereit vorgenommene Lockerungen zurückgenommen werden müssen.
Da die Veröffentlichung der Inzidenzzahlen am vergangenen Montag aufgrund von technischen Problemen beim Landesgesundheitsamt nicht möglich war, konnte keine Feststellung erfolgen.
Entsprechend gilt die Allgemeinverfügung erst am Morgen.
Unter andere wird der Schwarzwaldzoo wieder geschlossen sein und das Einkaufen in Modeläden und anderen Einzelhandelsgeschäften wird dann nur noch über „click &collect“ möglich sein.
Nach der Corona-Verordnung des Landes gilt ab Donnerstag, 01.04.2021:
-Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
-Schließung von Sportanlagen (innen und außen) für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen (z.B. Golf) ist weiterhin erlaubt. Es gelten die Kontaktbeschränkungen.
-Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.
-Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik- ,Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
-Friseurbetriebe und Barbershops, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen weiterhin geöffnet bleiben.
-Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts möglich.
Der Emmendinger Landrat Hanno Hurth sieht keine andere Möglichkeit