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Click & Meet und Öffnung von Museen erlaubt

"Notbremse" im Kreis Waldshut außer Kraft

Fünf Tage ein Inzidenzwert von unter 100 - im Kreis Waldshut ist die Notbremse seit heute wieder außer Kraft.

Somit darf der Einzelhandel darf wieder Click & Meet (Öffnung nach vorheriger Terminvergabe) anbieten. Museen, Galerien, zoologische und botanischen Gärte sowie Gedenkstätten dürfen wieder öffnen. Besucher müssen aber Termine vereinbaren und die Kontaktdaten müssen dokumentiert werden.

Auch der Betrieb von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport ist wieder erlaubt (max. 5 Personen aus 2 Haushalten; sanitäre Anlagen, Umkleideräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden).

Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen. Auch der Betrieb von Sonnenstudios, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist unter Corona-Regeln erlaubt.

Diese Regelungen gelten solange, bis das Landratsamt Waldshut eine seit drei Tagen in Folge bestehende 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen feststellt. Dann gelten wieder die Bestimmungen der sogenannten Notbremse.

Unabhängig davon gilt im Landkreis Waldshut weiterhin ein Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Orten und Plätzen.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamts Waldshut unter „Bekanntmachungen“ nachzulesen (www.landkreis-waldshut.de/Bekanntmachungen).

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