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Förderanträge können ab sofort gestellt werden

Die Stadt Freiburg richtet einen Nothilfefonds für Kultureinrichtungen ein

Die Stadt Freiburg befürchtet, dass viele Kultureinrichtungen und Kulturbetriebe in finanzielle Schieflage kommen, da sich ihre Situation auch durch mögliche Lockerungen nicht so schnell ändert.

Deshalb hat der Gemeinderat einen Nothilfefonds in Höhe von 300 000 Euro beschlossen. Förderanträge können bis zum 7. Juni gestellt werden.

Voraussetzung ist unter anderem, dass der Hauptzweck der Einrichtung oder des Kulturbetriebes deutlich auf Kunst und Kultur fokussiert ist. Außerdem müssen die Kultureinrichtung oder der Kulturbetrieb eine Sichtbarkeit und regelmäßige Wirksamkeit in der Freiburger Kulturszene haben.

Antragsberechtigt sind daher auch solche Einrichtungen und Betriebe, die keine institutionelle Förderung durch die Stadt Freiburg erhalten.

Alle weiteren Angaben zu den Voraussetzungen und den Vergabemodalitäten sowie das Antragsformular sind auf der Seite www.freiburg.de/kulturamt veröffentlicht.

Weitere Informationen sind beim Kulturamt telefonisch erhältlich unter 0761/2012101 oder per E-Mail unter [email protected]

Es wird dazu geraten, sich umgehend mit den Antrags- und Vergabemodalitäten zu beschäftigen, um die Unterlagen rechtzeitig und in dem erforderlichen Umfang einreichen zu können.