Ausnahme: Der Abstand kann nicht eingehalten werden
In der Fußgängerzone in Freiburg gilt ab morgen keine generelle Maskenpflicht mehr
Die generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone endet morgen!
Die generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone endet morgen!
Eigentlich hätte die Allgemeinverfügung noch bis zum 13. Juni gegolten. Wegen der guten Entwicklung der Inzidenzzahlen wurde sie jetzt vorzeitig aufgehoben.
Das bedeutet, von Dienstag an muss in der Fußgängerzone der Innenstadt nicht generell eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Allerdings gilt die Regelung des Landes weiterhin.
Laut der Corona-Verordnung aus Stuttgart muss in Fußgängerzonen eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht sicher eingehalten werden kann.