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Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Freiburger Glasverbot wird ausgesetzt

Juristische Niederlage für die Stadt Freiburg - das Glasverbot für den Platz der Alten Synagoge ist voraussichtlich rechtswidrig.

Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Freiburg dem Eilantrag der Mitglieder der Fraktion des Freiburg Gemeinderats „JUPI - jung urban polarisierend inklusiv" stattgegeben.

Die Stadt Freiburg hatte Getränkebehältnisse aus Glas auf dem Platz der Alten Synagoge an den Wochenenden zwischen 20 und 5 Uhr bis einschließlich 1. August verboten. Dieselbe Anordnung hatte sie bereits für zwei Wochenenden im Juli erlassen, nachdem es im Mai und Juni zweimal zu großen Menschenansammlungen auf dem Platz und vor allem zu Flaschenwürfen gegen die Polizei gekommen war.

Der von den Mitgliedern der Gemeinderatsfraktion „JUPI“ gestellte Antrag ist laut Verwaltungsgericht (nur) zulässig, soweit sie sich als Privatpersonen gegen das „Glasverbot“ wendeten und eine Verletzung ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit geltend machten.

Das „Glasverbot“ sei wohl nicht (mehr) rechtmäßig, es fehle an der erforderlichen konkreten Gefahr. Man habe nicht feststellen können, dass Straftaten mit Flaschen begangen worden seien, die  friedliche Platznutzer achtlos zurückgelassen hätten. Laut den Polizeiberichten seien die Flaschenwürfe aus Gruppen heraus erfolgt. Damit liege es eher nahe, dass es sich um Flaschen gehandelt habe, die diese Personen bereits bei sich stehen gehabt hätten. Die übergroße Mehrzahl friedlicher Nutzer des Platzes verursache nicht unmittelbar die Gefahr von Flaschenwürfen auf Personen und sei daher für die Abwendung der Gefahr nicht verantwortlich zu machen. Außerdem habe sich die Lage an den letzten Wochenenden offensichtlich entspannt. Dass dies im Wesentlichen auf das Glasverbot zurückzuführen wäre, nehme auch der Polizeivollzugsdienst nicht an.

Das „Glasverbot“ könne auch nicht mit Verletzungsgefahren durch Glasscherben begründet werden. Zwar bestünden keine Zweifel daran, dass vor Einführung des „Glasverbots“ nicht unerhebliche Mengen an Glasscherben auf dem Platz der Alten Synagoge vorhanden waren. Den von der Stadt Freiburg vorgelegten Berichten lasse sich aber nicht entnehmen, dass es zu (Schnitt-)Verletzungen gekommen wäre. Darüber hinaus sei auf Lichtbildern von dem verschmutzten Platz nicht zu erkennen, dass es zu einer massiven Belastung durch Glasbruch gekommen sei, wie dies wohl für ein allgemeines Glasverbot, wie es hier verhängt worden sei, erforderlich wäre.

Das „Glasverbot“ sei auch deshalb nicht erforderlich, weil der Polizeivollzugsdienst je nach Lage im Einzelfall anordnen könne, dass Glasbehältnisse wegzuräumen und bereitgestellte Glassammelbehälter zu nutzen seien. Zudem gehe das Verbot zu weit, da nach dem Wortlaut der Allgemeinverfügung auch solche Personen erfasst seien, die den Platz der Alten Synagoge lediglich passieren und dort nicht verweilen wollten.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.

Bürgermeister Stefan Breiter dankt allen jungen Menschen, die das Glasverbot an den letzten Wochenenden am Platz der Alten Synagoge akzeptiert haben. Die Stadt appelliert an
alle, dass sie weiterhin freiwillig auf Glasbehältnisse verzichten und den Müll entsorgen.

Sie will nun den Beschluss intern auswerten und danach entscheiden, ob sie dagegen Beschwerde einlegen wird.