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Die 7-Tage-Inzidenz ist auf über 10 gestiegen

Im Kreis Emmendingen gelten ab heute verschärfte Corona-Regeln

Wie in Freiburg gelten jetzt auch im Kreis Emmendingen verschärfte Corona-Regeln. Denn der Inzidenzwert ist in den vergangenen 5 Tagen auf über 10 gestiegen. Damit werden nun die Maßnehmen der Inzidenzstufe 2 umgesetzt.

Unter anderem ändert sich in der Inzidenzstufe 2 folgendes:

⦁    Kontaktbeschränkungen (Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt, Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt): Bisher galt in Inzidenzstufe maximal 25 Personen. In Inzidenzstufe 2 gilt vier Haushalte, max. 15 Personen (Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.)

⦁    Private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage: In Inzidenzstufe 1 galt im Freien maximal 300 Personen und in geschlossenen Räumen maximal 300 Personen mit 3G (Getestet, Geimpft, Genesen). In Inzidenzstufe 2 verringern sich diese Zahlen auf 200.

⦁    Öffentliche Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Kino und Filmvorführungen: Bisher galt in Inzidenzstufe 1 eine Erlaubnis für 1.500 Besucherinnen und Besucher im Freien – wobei ab 300 eine Maskenpflicht gilt – oder 500 in geschlossenen Räumen. In Inzidenzstufe 2 halbieren sich all diese Zahlen.

⦁    Diskotheken müssen in Inzidenzstufe 2 geschlossen werden.

Keine Änderungen gibt es in den Bereichen Freizeiteinrichtungen, außerschulische und berufliche Bildung, Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Vergnügungsstätten, Einzelhandel, Beherbergung, touristischer Verkehr und Sport.

Die vollständigen Regelungen der Corona-Verordnung sind auf der Internetseite des Sozialministeriums veröffentlicht (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/)

Die Bekanntmachung mit der entsprechenden Begründung für das Inkrafttreten der Inzidenzstufe 2 ist auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen unter www.landkreis.emmendingen.de > Bekanntmachungen nachzulesen.