Der Mann mit französischem Lieferwagen probierte mit sechs lebendigen Eseln an Bord, ohne die nötigen Formalitäten von Deutschland in die Schweiz einzureisen.
Er wurde am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn von Schweizer Zöllnern kontrolliert. Dabei stießen diese auf die sechs lebendigen Esel, für die der Fahrer keine Papiere hatte. Die Zöllner wiesen den Fahrer zurück nach Deutschland.
Doch nach etwa 20 Minuten beobachteten sie, wie er erneut denselben Grenzübergang passierte. Bei der Ausfahrt Eiken AG konnte er angehalten und nochmals kontrolliert werden.
Da sich die Esel noch immer im Fahrzeug befanden, wurde dieses zurück nach Rheinfelden begleitet und ein Bußgeld von 1200 Franken wegen Zollvergehens erhoben. Außerdem wurde der kantonale Veterinärdienst hinzugezogen, woraufhin der Fahrer noch wegen Verstoßes gegen das Tierseuchen- und Tierschutzgesetz, nicht Mitführen der nötigen Dokumente sowie Verwendung eines nicht tierschutzkonformen Transportmittels angezeigt wurde.
Nach Erledigung der Formalitäten konnte der Fahrer seine Reise zurück nach Deutschland fortsetzen.