Im Abo gilt außerdem die Mitnahmeregelung an Sonn- und Feiertagen und die Übertragbarkeit auf andere Personen innerhalb des RVF-Gebietes.
Kundinnen und Kunden, die bereits ein laufendes Abo der RegioKarte haben – dazu zählen das Abo für Erwachsene, das SchülerAbo sowie auch die RegioKarte Job und JobTicket BW – erhalten im Aktionszeitraum eine Erstattung für den Unterschiedsbetrag zu 9 Euro.
Dasselbe gilt für Kundinnen und Kunden, die eine Jahreskarte (RegioKarte Jahr) erworben haben oder ein SemesterTicket für das aktuelle Sommersemester.
Alle diese Fahrgäste bezahlen im Juni, Juli und August lediglich je 9,00 Euro/Monat und fahren mit ihrer RVF-Monatskarte bundesweit im Nahverkehr. Die Erstattung kann über die RVF-Homepage unter www.rvf.de beantragt werden.
Ab Anfang Juni soll das Erstattungsportal freigeschaltet sein. Wer nur für einen oder zwei der drei Monate ein Abo oder die Jahreskarte hat, erhält eine anteilige Erstattung. Die Auszahlung der Erstattung kann ein paar Wochen in Anspruch nehmen.
Für Fahrgäste, die die App von FAIRTIQ für die Luftlinie im RVF nutzen, wird es auch eine Lösung geben, in dem der Monatsdeckel, für Fahrten im RVF, auf 9 Euro gesetzt wird.
In der App checkt man sich vor Fahrtantritt ein und beim Ausstieg wieder aus und bezahlt im RVF die Luftlinien-Kilometer bis zu einer Grenze von 9 Euro. Danach wird ein 9-Euro-Ticket angezeigt, das dann bundesweit genutzt werden kann. FAIRTIQ wird die Nutzerinnen und Nutzer der App dazu auch per Mail informieren.
Auf den Webseiten des RVF finden alle Fahrgäste Informationen rund um das 9-Euro-Ticket. Dort werden auch spezifische Fragen beantwortet: www.rvf.de.