Junge zockt am Handy
Oleksandr Pidvalnyi/Pixabay
Junge zockt am Handy
Verbraucherzentrale warnt

Mit dem Handy der Mutter: Junge verzockt 1.000 Euro

Eine Mutter gibt ihrem Sohn kurz ihr Smartphone, doch die Quittung folgt sofort. Eine saftige Rechnung flatterte aufgrund von In-App-Käufen ins Haus. Was war passiert?

Eine Mutter aus Niedersachsen überließ ihrem 12-jährigen Sohn an wenigen Tagen ihr Handy zum Zocken. Doch sie rechnete nicht damit, dass er über 1.000 Euro verspielen würde. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, war der Frau nicht bewusst, dass ihr Account direkt mit ihrem Paypal-Konto verknüpft war. Der Junge tätigte mehrere In-App-Käufe, die wiederum per Klick eine Zahlung auslösten. Unbemerkt verzockte der 12-Jährige so in kurzer Zeit eine hohe Geldsumme von über 1.000 Euro. 

Nicht nur die Verknüpfung mit einem Paypal-Account, auch eine hinterlegte Kreditkarte kann Eltern schnell zum Verhängnis werden.
Verbraucherberaterin Karin Itzen

Widerspruch beim Anbieter einlegen

Manchmal falle ein solcher Vorfall erst mit der nächsten Handyrechnung oder beim Blick aufs Konto auf. Jedoch müsse man diese Forderungen nicht hinnehmen. Es lohne sich sogar zu widersprechen, erklärt die Verbraucherberaterin. Denn: Minderjährige dürfen ohne Genehmigung der Eltern keine Käufe tätigen. Auch wenn die Mutter ihrem12-jährigen Sohn ihr Handy zum Spielen gab, gab sie ihm nicht die Erlaubnis Kaufverträge abzuschließen. Die Frau selbst habe keinen Vertrag mit dem Anbieter der Spiele-App abgeschlossen. 

Manche Anbieter würden sich nicht auf einen Widerspruch einlassen, so auch im Falle der Mutter aus Niedersachsen. Als sich jedoch die Verbraucherzentrale einschaltete, bekam die Frau die Summe von 1.117,59 Euro zurück. 

So kann man sich als Eltern schützen

  1. Passwortschutz für Käufe auf dem Smartphone einrichten.
  2. Eigenen Spiele-Account für Kinder anlegen, um Nutzungszeiten- und rechte sowie Zugriffe auf Zahlungsquellen einschränken zu können. 
  3. Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter einrichten, das verhindere eine Abrechnung über die Mobilfunkrechnung.

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