Änderungen im Juni 2026: Tankrabatt, Organspende & Honig
Der neue Monat bringt wieder jede Menge Neuerungen mit sich. Hier gibt es den Überblick!
Der neue Monat bringt wieder jede Menge Neuerungen mit sich. Hier gibt es den Überblick!
Der Tankrabatt der Bundesregierung läuft zum Ende des Monats aus. Die Maßnahme senkte zuletzt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel und sorgte so für etwas niedrigere Preise an den Tankstellen. Der Rabatt lag bei bis zu 17 Cent pro Liter. Eine Verlängerung ist derzeit nicht beschlossen. Damit endet die Entlastung planmäßig am 30. Juni.
Für viele Menschen mit Nierenerkrankungen dauert die Suche nach einer passenden Spenderniere oft viele Jahre. Der Bedarf ist deutlich höher als die Zahl der Spendernieren. Neben der Spende nach dem Tod gibt es die Lebendnierenspende. Dabei spendet eine lebende Person eine ihrer Nieren an einen passenden Empfänger. In vielen Fällen, so bei Verwandten, scheitert das jedoch an der Kompatibilität zwischen Spender und Empfänger, zum Beispiel wegen unterschiedlicher Blutgruppen oder Gewebe-Merkmale.
Ab dem 1. Juni 2026 wird deshalb die sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspende möglich. Dabei werden zwei nicht kompatible Spenderpaare miteinander kombiniert. Die Spenden erfolgen dann „über Kreuz“.
Ziel der neuen Regelung ist es, mehr passende Transplantationen zu ermöglichen und die Wartezeiten für Betroffene zu verkürzen.
Online-Verträge sollen ab dem 19. Juni 2026 einfacher widerrufen werden können. Dann müssen Unternehmen bei digitalen Verträgen einen sogenannten Widerrufsbutton anbieten, über den man mit einem Klick den Vertrag beenden kann.
Die Regelung gilt für Verträge, die über Webseiten, Onlineformulare oder Apps abgeschlossen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Widerruf dann direkt über einen gut sichtbaren Button oder Link erklären.
Der Button muss leicht erreichbar und klar erkennbar platziert sein. Ziel ist es, den Widerruf von Onlineverträgen schneller und unkomplizierter zu machen.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 356a umgesetzt wird.
Ab dem 14. Juni 2026 gilt eine neue Kennzeichnungspflicht für Honig. Künftig muss auf auf jedem Glas das Ursprungsland mit exakten Prozentangaben stehen.
Die alte zulässige Sammelangabe „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ fällt weg und reicht nicht mehr aus. Für Verbraucher bedeutet das volle Transparenz über die Herkunft. Vor dem Stichtag abgefüllte Gläser dürfen noch abverkauft werden.
Die neue Reform sieht ebenfalls Änderungen für weitere Produkte: Marmelade darf künftig weniger Zucker enthalten, außerdem werden Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz neu gekennzeichnet.
Für Milchprodukte gibt es ab dem 14. Juni strengere Vorgaben für die Kennzeichnung.
Für Hersteller werden die Voraussetzungen konkretisiert, um Produkte als „wärmebehandelt“, „pasteurisiert“, „laktosefrei“ oder „frisch“ zu kennzeichnen. Für bestimmte Produkte, Rezepturen und Verpackungsbestände gelten Übergangsfristen, um eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen.
Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in diesem Sommer Ausnahmen zum Lärmschutz beschlossen. So können Public-Viewing-Veranstaltungen in Deutschland teilweise auch bis spät in die Nacht übertragen werden. Die Sonderregelung gilt vom 20. Mai bis 31. Juli 2026. Hintergrund ist, dass viele Spiele wegen der Austragung in Mexiko, Kanada und den USA hierzulande erst in den späten Abendstunden oder nachts übertragen werden.