Die Bundesnotbremse greift. Einzelhandel, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Supermärkte haben nach wie vor geöffnet. Außerdem gelten strenge Kontaktbeschränkungen und eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Inzidenz unter 100
Schritt 1: Fünf Tage unter 100
Ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 fällt die Bundesnotbremse weg. Der Einzelhandel, die Gastronomie und bestimmte Freizeiteinrichtungen wie Autokinos und Museen dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Unter anderem ist beim Eintritt ein tagesaktueller negativer Coronatest, ein Nachweis einer vollständigen Impfung (14 Tage nach der Zweitimpfung) oder einer genesenen Coronainfektion notwendig. Die Ausgangssperre fällt weg und die Kontaktbeschränkungen werden erleichtert.
Schritt 2: 14 Tage nach Schritt 1 unter 100
Hier werden vor allem Einschränkungen bei Veranstaltungen gelockert. Außerdem dürfen Theater, Kinos und Konzerthallen unter strengen Auflagen wieder öffnen. Genaues dazu findet ihr in der anschließenden PDF-Datei mit dem Stufenplan.
Schritt 3: 14 Tage unter 100 nach Schritt 2
Bei diesem Schritt wird die erlaubte Personenanzahl bei Lehr- und Kulturveranstaltungen erhöht so wie bei Messen. In dem Stufenplan findest du die genauen Zahlen.
Inzidenz unter 50 für fünf Tage
Bei einer Inzidenz unter 50 über fünf Tage hinweg, fällt die Testpflicht oder der Nachweis einer Coronaimpfung- oder Infektion beim Eintritt in Geschäfte oder andere Einrichtungen weg. Außerdem darf man sich nun mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen.
Was aktuell in deinem Landkreis oder in deiner Stadt geöffnet ist, erfährst du auf oeffnungszeiten-corona.de:
Hier geht es zu oeffnungzeiten-corona.de!