Der SV Waldhof Mannheim muss nach den schweren Krawallen beim DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 21. August eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen. Zudem wurde der Fußball-Drittligist dazu vom DFB-Sportgericht verurteilt, zwei Liga-Heimspiele unter teilweisem Zuschauerausschluss auszutragen. Die Vollstreckung des Teilausschlusses für eines der Spiele ist zur Bewährung ausgesetzt. Der Verein stimmte dem Urteil zu.
Das nächste Drittligaspiel gegen die TSG Hoffenheim II am 25. Oktober (19.30 Uhr) findet unter teilweisem Zuschauerausschluss statt. Zutritt haben unter anderem Inhaber bestimmter Dauerkarten, VIP- und Schiedsrichterkarten sowie Gästefans. Ein freier Kartenverkauf ist nicht erlaubt. Auf der Haupttribüne müssen die ersten zehn Zuschauerreihen freigehalten werden.
DFB-Vizepräsident: «Grenze weit überschritten»
«Die Vorfälle in Mannheim haben eine Grenze weit überschritten, mit Fantum und Fankultur hat das nicht im Ansatz zu tun», sagte Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, laut Mitteilung. «Wenn Raketen auf das Spielfeld und auf Einsatzkräfte geschossen werden, wenn Menschen andere Menschen verletzen, müssen wir konsequent handeln.»
Das Ermittlungsverfahren gegen den 1. FC Kaiserslautern wegen der Zuschauerausschreitungen durch Kaiserslauterer Anhänger bei dem DFB-Pokalspiel in Mannheim ist derzeit noch beim DFB-Kontrollausschuss anhängig.
Das war passiert
Bei dem Südwest-Derby waren rund 1.400 Polizisten im Einsatz, 35 davon wurden verletzt. Mehrere Fußballfans wurden vorläufig festgenommen. Zudem mussten 85 Zuschauer medizinisch betreut werden, acht von ihnen kamen zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus. Die Partie wurde nach einem Platzsturm und viel Pyrotechnik unmittelbar nach dem Ende der regulären Spielzeit lange unterbrochen, letztlich aber fortgesetzt. Lautern gewann mit 1:0 nach Verlängerung.
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