Mit seinem Fall muss sich nun auch wohl wieder der Bundesgerichtshof befassen: Der vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei. (Archivbild)
Christoph Schmidt/dpa
Mit seinem Fall muss sich nun auch wohl wieder der Bundesgerichtshof befassen: Der vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei. (Archivbild)
Vorwurf der Bestechlichkeit

Anklage geht gegen Freispruch von Polizeiinspekteur vor

Auch im Prozess wegen Bestechlichkeit ist der ehemals ranghöchste Polizist des Landes freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil nun überprüfen lassen.

Auch der zweite Prozess gegen den vom Dienst suspendierten Inspekteur der Polizei geht in die nächste Runde. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe zwischenzeitlich Revision gegen den Freispruch des Mannes eingelegt, teilte ein Sprecher der Behörde mit. Mit dem Fall muss sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befassen. Zuvor hatte der «Südkurier» berichtet. 

Der ehemals ranghöchste Polizist des Landes war in der vergangenen Woche vom Landgericht Stuttgart vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe einer Hauptkommissarin in einem Telefonat angeboten, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlasse.

Kammer sah keine hinreichenden Belege

Die zuständige Kammer des Landgerichts Stuttgart sah dafür aber keine hinreichenden Belege. Die Vorsitzende Richterin sagte bei der Begründung des Urteils, er habe die Unterstützung der Kommissarin nach Überzeugung des Gerichts nicht in einen inneren Zusammenhang mit der Fortführung einer Beziehung gesetzt.

In einem ersten Prozess war dem Polizisten zur Last gelegt worden, dieselbe junge Kommissarin bei einem Kneipenbesuch vor fast fünf Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Inspekteur war deswegen aber im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Der Freispruch ist rechtskräftig.

Fall schlug auch in der Politik große Wellen

Die Affäre rund um den Polizeiinspekteur zog politisch weite Kreise. So wurde im Stuttgarter Landtag ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Das Gremium befasste sich mit sexueller Belästigung und der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch den damaligen Innenminister Thomas Strobl (CDU). Es ging auch darum, wie der Inspekteur auf seinen Posten kam und Spitzenstellen bei der Polizei grundsätzlich besetzt werden.

Strobl schaffte im Kontext des Falls das Amt des Inspekteurs ab. Formaljuristisch ist der Angeklagte aber laut Innenministerium immer noch Inspekteur. Er ist demnach weiterhin Beamter und bezieht auch noch einen Teil seines Gehalts. Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen den suspendierten Inspekteur läuft laut Innenministerium auch nach dem Freispruch weiter.

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