Weil der Fahrer seinen Aston Martin nicht für die Einfuhr in die EU angemeldet hatte, musste er den Wagen abgeben, bis er die Zollgebühren in Höhe von 23.000 Euro bezahlen konnte.
-/Hauptzollamt Ulm/CCBY/dpa
Weil der Fahrer seinen Aston Martin nicht für die Einfuhr in die EU angemeldet hatte, musste er den Wagen abgeben, bis er die Zollgebühren in Höhe von 23.000 Euro bezahlen konnte.
Einfuhr nicht angemeldet

Aston Martin bei Kontrolle beschlagnahmt: 23.000 Euro fällig

Mit einem teuren Sportwagen einfach in die EU fahren? Für einen Mann aus dem Vereinigten Königreich endete das teuer: Ihn erwarten hohe Zollgebühren und ein Strafverfahren.

Weil er seinen Sportwagen nicht zur Einfuhr in die EU angemeldet hatte, hat ein 56-jähriger Autofahrer 23.000 Euro Gebühren zahlen müssen. Wie der Zoll mitteilte, wurde der Fahrer des Aston Martin Vantage V8 auf der Autobahn 96 nahe Lindau kontrolliert. Der Mann aus dem Vereinigten Königreich gab am Montag an, das in der Schweiz zugelassene Auto für einen Umzug nach Tschechien und somit in die EU bringen zu wollen. 

Da er die Einfuhr des Sportwagens im Wert von rund 74.000 Euro nicht angemeldet hatte, wurden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 23.000 Euro fällig. 

Wagen vorübergehend beschlagnahmt

Den Angaben nach konnte der Mann den Betrag nicht sofort bezahlen, sodass der Sportwagen vorübergehend beschlagnahmt wurde. Am Dienstag habe er das Auto dann gegen Zahlung der Gebühren zurückbekommen. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

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