Der Baden-Badener Oberbürgermeister Dietmar Späth (parteilos) hat während seiner monatelangen Krankschreibung betrunken einen Unfall gebaut. (Archivbild)
Uli Deck/dpa
Der Baden-Badener Oberbürgermeister Dietmar Späth (parteilos) hat während seiner monatelangen Krankschreibung betrunken einen Unfall gebaut. (Archivbild)
Seit Monaten krankgeschrieben

Baden-Badener Oberbürgermeister baut betrunken Unfall

Seit Monaten ist Dietmar Späth krankgeschrieben. Vergangene Woche verursachte er einen Unfall - niemand wurde verletzt. Doch der Politiker stand unter Alkoholeinfluss.

Der Baden-Badener Oberbürgermeister Dietmar Späth (parteilos) hat während seiner monatelangen Krankschreibung betrunken einen Unfall verursacht. «Mein Mandant wird für sein Fehlverhalten die volle Verantwortung übernehmen», teilte sein Anwalt Gerhard M. Bräuer mit. 

Laut dem Polizeibericht und der Staatsanwaltschaft war der 62-Jährige am vergangenen Mittwoch beim Einbiegen auf eine Kreisstraße auf eine Mittelinsel aufgefahren. Dort prallte er demnach mit seinem Auto gegen eine Ampel. Es sei niemand verletzt worden. Zuvor hatten die «Badischen Neuesten Nachrichten» berichtet.

Alkoholtest ergab Wert von rund 1,5 Promille 

Laut Polizei ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von rund 1,5 Promille. Späths Anwalt sagte dazu: «Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen stand er dabei unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss.» Der genaue Schaden ließ sich laut Polizei zunächst nicht beziffern. 

Die Stadtverwaltung bestätigte lediglich, dass Späth seit Anfang August nicht im Dienst ist. «Auf ärztliches Anraten absolviert er einen Klinikaufenthalt», teilte ein Sprecher mit. Die Krankschreibung gelte aktuell noch bis einschließlich 23. November. Anwalt Bräuer sagte dazu: «Der Aufenthalt an seinem Wohnort, im Rahmen dessen sich der Vorfall ereignet hat, war mit den behandelnden Ärzten abgestimmt.» Der Unfall ereignete sich bei Rastatt.

Laut Staatsanwaltschaft stehen aktuell die Vorwürfe der Trunkenheit im Verkehr beziehungsweise der Gefährdung des Straßenverkehrs im Raum. Diese könnten im Extremfall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

© dpa-infocom, dpa:251110-930-272774/2
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