Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte steht zum zweiten Mal vor Gericht. (Archivbild)
Marijan Murat/dpa
Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte steht zum zweiten Mal vor Gericht. (Archivbild)
Urteil in Stuttgart

Bestechlichkeit? Freispruch für Polizeiinspekteur

Zum zweiten Mal stand der ehemals ranghöchste Polizist des Landes in den letzten Wochen vor Gericht. Jetzt endete der Prozess.

Der ehemals ranghöchste Polizist des Landes ist auch im zweiten Verfahren gegen ihn freigesprochen worden. Die Kammer des Stuttgarter Landgerichts sprach ihn vom Vorwurf der Bestechlichkeit frei. 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe einer Hauptkommissarin in einem Telefonat angeboten, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlasse. Die Vorsitzende Richterin sagte bei der Begründung des Urteils, er habe die Unterstützung der Kommissarin nicht in einen inneren Zusammenhang mit der Fortführung einer Beziehung gesetzt.

In einem ersten Prozess war ihm zur Last gelegt worden, dieselbe junge Kommissarin bei einem Kneipenbesuch vor fast fünf Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Inspekteur war deswegen aber im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Der Freispruch ist rechtskräftig.

Der Freispruch auch im zweiten Verfahren hatte sich bereits im Vorfeld abgezeichnet. Die Kammer hatte während des Verfahrens entschieden, dass das im Zentrum des Verfahrens stehende, heimlich mitgeschnittene Skype-Telefonat zwischen dem Mann und der Kommissarin nicht gegen den Angeklagten verwendet werden darf.

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