Das Gericht besteht aus 16 Richterinnen und Richter, die sich auf zwei Senate verteilen. (Archivbild)
Uli Deck/dpa
Das Gericht besteht aus 16 Richterinnen und Richter, die sich auf zwei Senate verteilen. (Archivbild)
Festakt

Bundesverfassungsgericht feiert 75. Geburtstag in Karlsruhe

Seit 1951 wacht das Bundesverfassungsgericht über das Grundgesetz. Gäste aus Politik, Justiz und Gesellschaft kommen nun nach Karlsruhe, um das besondere Jubiläum zu feiern.

Das Bundesverfassungsgericht feiert am Montag (11.00 Uhr) seinen 75. Geburtstag. Bei dem Festakt in Karlsruhe hält Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor etwa 1.000 geladenen Gästen aus Justiz, Politik und Gesellschaft eine Rede. Neben rund 400 Bürgerinnen und Bürgern werden zu den Feierlichkeiten auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) und Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) erwartet.

Am 28. September 1951 wurde das Bundesverfassungsgericht in Anwesenheit des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss und des Bundeskanzlers Konrad Adenauer feierlich eröffnet. Wenige Wochen vorher hatten die damals 23 Richter und eine Richterin ihre Arbeit in Karlsruhe aufgenommen.

Das Bundesverfassungsgericht ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Es besteht heute aus 16 Richterinnen und Richter, die sich auf zwei Senate verteilen - ihre Entscheidungen sind unanfechtbar. Bürgerinnen und Bürger können mit einer Verfassungsbeschwerde ihre Rechte aus dem Grundgesetz gegenüber dem Staat durchsetzen. Außerdem entscheidet das Gericht im Streit zwischen obersten Bundesorganen wie Bundestag oder Bundesregierung.

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