Wer kein Ticket löst, kann sogar im Gefängnis landen.
Bernd Weißbrod/dpa
Wer kein Ticket löst, kann sogar im Gefängnis landen.
Strafverfolgung

Deutlich weniger Schwarzfahrer verurteilt

Auch wenn immer weniger Schwarzfahrer verurteilt werden, bleibt die angedrohte Strafe hart: Bis zu ein Jahr Haft ist möglich. Hunderte Menschen saßen deshalb in den vergangenen Jahren hinter Gittern.

In Baden-Württemberg ist die Zahl der Verurteilungen wegen Schwarzfahrens in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Das ergibt eine Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Daniel Born. Demnach wurden im Jahr 2021 noch 7.019 Personen im Südwesten verurteilt, 2022 sank die Zahl auf 5.126 und 2023 auf 4.100. Jüngere Verurteilungszahlen liegen noch nicht vor. 

Schwarzfahren ist eine Straftat. Wer ohne gültigen Fahrschein im ÖPNV unterwegs ist, riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Freiheitsstrafen werden aber deutlich seltener verhängt als Geldstrafen: Im Jahr 2023 waren es etwa 60 im Vergleich zu 3.965 Geldstrafen. Die Ahndung über das Strafrecht steht seit Jahren in der Diskussion. Eine Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit ist jedoch derzeit nicht geplant. 

Von Anfang 2021 bis September 2025 saßen laut Justizministerium 1.218 Personen in Baden-Württemberg ausschließlich wegen Schwarzfahrens hinter Gittern.

© dpa-infocom, dpa:251116-930-298428/1
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