Nach der Spurensicherung hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlichen Serieneinbrecher. (Symbolbild)
Arne Dedert/dpa
Nach der Spurensicherung hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlichen Serieneinbrecher. (Symbolbild)
Justiz

DNA-Spuren führen zu Mann: Anklage nach Einbruchsserie

Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft führen zur Anklage gegen einen Mann, der für zahlreiche Einbrüche verantwortlich sein soll.

Nach einer Einbruchsserie im Rhein-Neckar-Raum hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen einen 36-Jährigen erhoben. Dem Mann wird schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl in neun Fällen sowie ein versuchter schwerer Wohnungseinbruch vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Mannheim am Dienstag gemeinsam mitteilten. 

Der Mann war am 22. Januar 2026 auf frischer Tat ertappt worden, nachdem er in ein Wohnanwesen im Mannheimer Stadtteil Vogelstang eingebrochen sein soll. Damals wurden mehrere goldene Schmuckstücke und Bargeld entwendet. Einen Tag später erließ ein Richter Haftbefehl gegen ihn.

Vorwurf: Einbruch in zehn Privatwohnungen und Häuser

Im Anschluss brachten umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Licht in eine Serie. Durch die Auswertung von Schuh- und DNA-Spuren konnten dem Mann den Angaben zufolge neun weitere Taten zugeordnet werden. Die Ermittler werfen ihm vor, zwischen November 2024 und Januar 2026 teils allein, teils mit einem noch unbekannten Komplizen in insgesamt zehn Privatwohnungen und Häuser in Mannheim sowie in Schriesheim und Weinheim eingebrochen zu sein.

Die Beute bestand laut Ermittlern vor allem aus Schmuck und Bargeld im Gesamtwert eines hohen fünfstelligen Betrages. In einem Fall blieb es beim Versuch, da die anwesenden Bewohner auf das Geschehen aufmerksam wurden und den Einbrecher so in die Flucht schlugen.

Wie die Ermittlungen der Heidelberger Kriminalpolizei ergaben, ist der Mann offenbar auch international aktiv gewesen. Sein DNA-Profil sei an sieben weiteren Einbruchstatorten in Frankreich, Luxemburg und Belgien festgestellt worden. Diese ausländischen Fälle sind jedoch nicht Bestandteil der aktuellen Anklage in Mannheim. 

Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Mannheim entscheiden.

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