Die ehemalige Bürgermeisterin der Schwarzwaldgemeinde Todtmoos kämpft weiter vor Gericht um eine Entschädigung, nachdem sowohl ihr Amtsvorgänger als auch ihr Nachfolger besser bezahlt wurden. Die Klägerin Janette Fuchs reichte Revision gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein, wie das Gericht bestätigte. Im März hatte das Gericht die Klage der Frau abgewiesen.
«Mir geht es hier nicht um die finanzielle Seite, sondern um Gerechtigkeit und gleiche Maßstäbe für Frauen und Männer in Führungspositionen», sagte Fuchs. «Ich halte es für wichtig, diese Rechtsfrage weiter klären zu lassen - auch im Interesse anderer Frauen, die Verantwortung in der Kommunalpolitik übernehmen.»
Fuchs sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert
Fuchs war von 2014 bis 2022 parteilose Bürgermeisterin des rund 2.000-Einwohner-Ortes. Sowohl ihr Vorgänger als auch ihr Nachfolger wurden bereits beim Amtsantritt direkt eine Besoldungsstufe höher eingestuft. Die heute 59-Jährige sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert – und fordert mit der Klage Schadenersatz und eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Das Verwaltungsgericht Freiburg gab Fuchs im vergangenen Jahr noch recht: Es verurteilte die Gemeinde unter anderem dazu, Janette Fuchs mehr als 36.500 Euro Schadenersatz und eine Entschädigung von 7.000 Euro zu zahlen. Doch die Kommune ging in Berufung. Beim VGH unterlag Fuchs dann.
Gericht: Vergleich mit dem Nachfolger rechtlich nicht möglich
Die Richter am VGH entschieden, dass der Vergleich mit dem Nachfolger aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. In der Verhandlung hatten sie allerdings ausgeführt, dass in diesem Fall deutlichere Hinweise auf eine Ungleichbehandlung vorliegen würden als beim Vorgänger.
«Ich vertrete die Auffassung, dass Frauen und Männer für dasselbe Amt, dieselbe Aufgabe und dieselbe Verantwortung auch gleich bezahlt werden müssen», sagte Fuchs. Dies dürfe nicht davon abhängen, ob eine Vergleichsperson vor, während oder nach der eigenen Amtszeit im Amt gewesen sei.
«Die Entscheidung des VGH wirft deshalb aus meiner Sicht wichtige europarechtliche Fragen auf, die höchstrichterlich geklärt werden sollten», sagte Fuchs. Sie will, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Thema befasst. Eine Begründung für die Revision müssen Fuchs und ihr Anwalt nun bis Anfang August vorlegen.
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