Exhibitionist zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
An einem Baggersee nimmt ein Mann sexuelle Handlungen an sich vor. Schon am Folgetag steht er vor Gericht.
An einem Baggersee nimmt ein Mann sexuelle Handlungen an sich vor. Schon am Folgetag steht er vor Gericht.
Bereits einen Tag nach seinen exhibitionistischen Handlungen an einem Baggersee in Neuenburg (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) ist ein Mann verurteilt worden. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den 54-Jährigen im beschleunigten Verfahren zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Das Urteil ist rechtskräftig.
Einschlägig vorbestraft
Der Mann hatte am Sonntagmittag im Beisein von drei Schwimmerinnen sexuelle Handlungen an sich vorgenommen. Trotz Aufforderungen der Frauen, damit aufzuhören, machte er weiter. Die Frauen riefen die Polizei. Beamten nahmen ihn vorläufig fest. Er ist einschlägig vorbestraft, zudem läuft gegen ihn ein weiteres Verfahren wegen gleichartiger Delikte. Während der dreijährigen Bewährungszeit darf er sich nicht an dem Baggersee aufhalten. Außerdem muss er den Frauen eine Entschädigung zahlen und eine Therapie machen.
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