Vor dem Urteil wurde der Angeklagte von Polizisten zu seinem Platz geführt.
Ulf Vogler/dpa
Vor dem Urteil wurde der Angeklagte von Polizisten zu seinem Platz geführt.
Urteil wegen Totschlags

Frau getötet und im Wald verscharrt: Zehn Jahre Gefängnis

Ein Streit um Kinderbetreuung eskalierte, die Beziehung war zerrüttet – die Situation führte zur Tat. Nun wurde ein 39-Jähriger verurteilt. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt.

Wegen Totschlags an seiner Lebensgefährtin ist ein 39-Jähriger vom Landgericht Memmingen zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte im August 2025 seine 36 Jahre alte Partnerin mit einem Kissen erstickt, in dem Prozess hatte er ein Geständnis abgelegt.

Der Vorsitzende Richter Bernhard Lang sagte, dass der Angeklagte seine Partnerin nach einem Streit unter anderem um die Kinderbetreuung getötet habe, zuvor sei es auch vonseiten der Frau zu Handgreiflichkeiten gekommen. Die Beziehung sei zerrüttet gewesen. In dieser Situation habe der Mann seine Freundin töten wollen. 

Von der Leiche fehlte wochenlang jede Spur

Der Fall hatte vor einem Jahr auch deswegen für Schlagzeilen gesorgt, weil die Frau wochenlang verschwunden war. Die Polizei hatte damals zunächst in einem Vermisstenfall ermittelt. Es war davon die Rede, dass die Frau nach einem Streit weggefahren sei und sich möglicherweise in einer hilflosen Lage befinde.

Doch schon nach kurzer Zeit hielten die Ermittler ein Verbrechen zumindest für möglich, die Kriminalpolizei übernahm den Fall. Es sei aber weiterhin unklar, «ob die Frau aus freien Stücken untergetaucht oder ob ihr etwas zugestoßen ist», hieß es damals zunächst.

Nach rund drei Wochen waren die Beamten sicher, dass der Freund die Frau umgebracht hatte. Es folgte eine großangelegte Durchsuchungsaktion auf dem Bauernhof des Mannes in Lauben im Landkreis Unterallgäu. Etliche Beamte und auch Suchhunde waren dabei im Einsatz.

Verdächtiger führte die Ermittler zu der versteckten Toten

Dies führte dazu, dass die Ermittler in einem Wald die Leiche der Vermissten entdeckten. Der beschuldigte Deutsche hatte die Polizisten zu dem Ort geführt, wo er die Tote verscharrt hatte. Bei der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts legte der Beschuldigte nochmals ein Geständnis ab. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Das Paar hatte gemeinsam eine eineinhalbjährige Tochter. Bei der Tat war auch der achtjährige Sohn des Mannes, den er in die Beziehung mitgebracht hatte, im Haus. Als die Kinder abends ins Bett sollten und es dabei Probleme gab, war ein Streit zwischen den Partnern eskaliert.

Die Frau habe in dieser Situation gesagt, dass sie «keinen Bock mehr auf diesen Scheiß hier» habe, führte der Richter aus. Die Auseinandersetzung führte zu Tätlichkeiten, die Frau warf und schlug dabei auch mit Schuhen. Der Mann wiederum griff zu einem Hundekissen und drückte es der 36-Jährigen etwa drei Minuten ins Gesicht. «So lange, bis sie sich nicht mehr bewegte», sagte Lang.

Mann legte nach Verschwinden der Partnerin falsche Spuren

Später versuchte der Mann, das Verbrechen zu vertuschen. Er brachte die Leiche aus dem Haus und vergrub sie. Doch er legte auch falsche Spuren. So stellte er das Auto des Opfers woanders ab, so als wäre die Frau weggefahren. Den Geldbeutel der 36-Jährigen deponierte er auf einem Parkplatz in Landsberg am Lech. Dass das Portemonnaie dort auftauchte, sorgte ebenfalls dafür, dass die Polizei über die Umstände rätselte.

Letztlich kamen die Beamten dem Mann trotzdem auf die Spur. In dem Prozess prüfte das Gericht auch, ob die Tat als ein Mord und nicht nur als Totschlag gewertet werden muss. Doch Mordmerkmale wie Habgier und andere sah die Strafkammer nicht. 

Der Richter betonte, dass die Frau zwar vermögend gewesen sei und ihr Partner nicht. Sie habe in der Beziehung einiges von erheblichem Wert bezahlt. Es sei aber nicht logisch, dass er durch die Gewalttat an ihr Geld habe kommen wollen. Denn der Mann sei kein Erbe und durch die Tat seien letztlich die finanziellen Vorteile für den Lebenspartner versiegt.

Beziehung war schon lange zerbrochen

Ein geplantes Vorgehen sah das Gericht nicht, eher sei es eine spontane Tat gewesen. Zwischen dem Mann und der Frau habe es ein langanhaltendes Zerwürfnis gegeben, die Partnerschaft sei zerbrochen gewesen. Der Angeklagte sagte zu seinem Motiv, er habe gewollt, dass sie aufhört, zu schimpfen und ihn fertigzumachen.

Mit zehn Jahren Haft blieb das Gericht in der Mitte des vom Gesetz vorgesehenen Strafmaßes. Zugunsten des Angeklagten wertete die Kammer das Geständnis. Dass der Beschuldigte damals zunächst die Leiche versteckt habe und die Polizei in die Irre habe führen wollen, dürfe hingegen nicht strafverschärfend gewertet werden.

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Der Nebenkläger, der in dem Verfahren die Schwester der getöteten Frau vertritt, hat einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof angekündigt.

Der Prozess hatte im April begonnen und sollte eigentlich bereits im Mai beendet werden. Letztlich brauchte die Strafkammer eine Reihe von zusätzlichen Terminen, um die Beweisaufnahme abzuschließen.

Von Ulf Vogler, dpa
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