Die Gemüsebauern müssen ihre Ernte weiterhin über die Genossenschaft Reichenau-Gemüse vermarkten.
Felix Kästle/dpa
Die Gemüsebauern müssen ihre Ernte weiterhin über die Genossenschaft Reichenau-Gemüse vermarkten.
Prozess

Gericht entscheidet Streit um Gurken und Tomaten am Bodensee

Gemüsebauern vom Bodensee wollten ihre Ernte künftig selbst verkaufen, statt sie über eine Genossenschaft zu vertreiben. Doch diese pochte auf Lieferverträge. Nun hat ein Gericht entschieden.

Entscheidung im Gemüse-Streit am Bodensee: Die Reichenau-Gemüse-Vertriebs eG hat sich im Ringen um Lieferverträge zunächst durchgesetzt. Das Landgericht Konstanz hat eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach müssen fünf Betriebe, die im Sommer ihre Mitgliedschaft in der Genossenschaft gekündigt haben, ihre Liefervereinbarungen erst einmal weiterhin erfüllen.

Bis Ende 2027 müssen sie demnach die Ernte im vereinbarten Umfang an die Reichenau Gemüse eG liefern, bevor sich die Wege der streitenden Parteien endgültig trennen. Der Vorsitzende Richter mahnte beide Parteien an, das Gespräch zu suchen, um den Umbruch geordnet zu gestalten.

Der Grund für die Kündigung

Die Landwirte hatten ihre Mitgliedschaft in der Genossenschaft zum Jahresende gekündigt, weil sie die Vermarktungskosten für zu hoch halten. Strittig zwischen den Parteien war, ob sie damit weiter an den Rahmenliefervertrag der Vermarktungsgenossenschaft gebunden sind, der ihnen die Liefermenge für das kommende Jahr vorgibt. 

Nein, sagten die fünf Betriebe, deren Produktionsfläche für Gurken, Tomaten, Paprika und Auberginen nicht auf der Insel Reichenau, sondern in Singen-Beuren liegt. «Für unsere Mandanten wird die Ertragssituation immer schwieriger», erläutert der Vertreter der Beklagten, Rechtsanwalt Elmar Uricher. Sie hätten die Kosten immer wieder moniert und sich schließlich entschieden, die Genossenschaft zu verlassen, um ihre Ernte auf anderen Wegen zu vertreiben.

Der Richter begründete die einstweilige Verfügung auch mit der Eilbedürftigkeit. «Gekündigt wurde auf Jahresende, man muss das Gemüse jetzt anbauen», sagte er. Alle Beteiligten benötigten Planungssicherheit. Gäbe es keine Verfügung, gerieten alle wegen ausfallender Liefermengen in große Schwierigkeiten. 

Die beklagten Landwirte hätten allerdings die Möglichkeit, gegen die einstweilige Verfügung Rechtsmittel einzulegen. Ziel der Entscheidung sei es, stabile Verhältnisse herzustellen - und zwar für alle Beteiligten: für die Gemüse-Genossenschaft mit allen Mitgliedern, für die scheidenden Mitglieder sowie für den Einzelhandel.

Wie geht es jetzt weiter?

Der stellvertretende Vorsitzende der Reichenau-Gemüse-Vertriebs eG, Philipp Wurz, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. «Man braucht fünf Monate Vorlaufzeit, um die Saison zu planen. Eine so knappe Kündigung funktioniert nicht», erklärte er. Nun habe die Genossenschaft wenigstens eine Sicherheit, dass die austretenden Betriebe vorerst über sie vermarkten müssten. 

Er habe Verständnis für die Lage aller Gemüsebetriebe, die mit hohen Energiekosten zu kämpfen hätten. Man werde das Gespräch mit den fünf Betriebsleitern suchen. Parallel dazu bemühe sich die Genossenschaft, andere Betriebe zu finden, die die Liefermengen - etwa 40 Prozent der Gesamtmenge - übernehmen könnten.

Die Gegenseite will nach Kenntnis des schriftlichen Urteils entscheiden, ob sie Berufung einlegt. Aus Sicht der fünf Betriebsleiter aus Singen-Beuren passe die kleinteilige Bewirtschaftung auf der Reichenau nicht mehr zu ihrer großflächigen Produktionsweise. Ein weiteres Jahr der Gebundenheit an die Genossenschaft sei aus ihrer Sicht nicht sinnvoll, sagt Rechtsanwalt Elmar Uricher.

Sollten die Betriebe gegen die Verfügung verstoßen, droht ihnen laut Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Ersatzweise kann Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angeordnet werden.

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