Hagel stoppt automatische Übermittlung von Geschlechtseinträgen. (Archivbild)
Bernd Weißbrod/dpa
Hagel stoppt automatische Übermittlung von Geschlechtseinträgen. (Archivbild)
Gesellschaft

Hagel ändert Kurs bei Meldedaten von Transgender-Personen

Nach Kritik aus der queeren Community ändert Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel den Umgang mit Meldedaten. Was künftig noch an die Polizei weitergegeben wird.

Das baden-württembergische Innenministerium rudert bei der Übermittlung von Meldedaten von Transgender-Personen teilweise zurück. Es werden nur noch Namensänderungen weitergegeben, aber künftig keine Änderungen des Geschlechtseintrags an die Polizei übermittelt. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

«Daten sind kein Selbstzweck» wurde Innenminister Manuel Hagel vom Südwestrundfunk zitiert. «Der Staat erhebt, was er für die Sicherheit braucht, und nur das.» In Gesprächen mit Betroffenen hätten ihn ihre Argumente überzeugt: Die Änderung des Geschlechtseintrags sei für viele das Ende eines langen und oft schmerzhaften Weges. «Wer diesen Weg gegangen ist, will nicht, dass er in Behördenakten weiterreist.»

Das Innenministerium wolle deshalb nun die Meldeverordnung präzisieren, so Hagel. Änderungen des Geschlechtseintrags sollen künftig nicht an die Polizei übermittelt werden, Namensänderungen hingegen schon, und zwar von allen Menschen, egal ob sie geheiratet haben, sich scheiden lassen oder aus anderen Gründen. 

In Baden-Württemberg regiert eine grün-schwarze Landesregierung. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Pascal Haggenmüller, sagte: «Die Meldeverordnung hat in der queeren Community große Sorgen und viel Kritik ausgelöst. Diese Kritik wurde ernst genommen und hat nun zu konkreten Verbesserungen geführt.»

Hagel sagte laut dem SWR weiter, die Polizei sei auf aktuelle und verlässliche Daten angewiesen, um Personen sicher identifizieren zu können. «Sonst laufen Fahndungen ins Leere, und Überprüfungen, etwa bei einem Antrag auf einen Waffenschein, greifen nicht.» Was im Melderegister gespeichert wird, ist in einem Bundesgesetz festgeschrieben. Das Land regelt lediglich, wie die Daten verarbeitet oder weitergegeben werden.

Grundsätzlich speichere und aktualisiere die Polizei übermittelte Daten nur, wenn bereits ein polizeilicher Datensatz bestehe, sagte Hagel. Der Großteil der Daten nach einer Namensänderung werde unmittelbar gelöscht. «Das schreiben wir ausdrücklich in den Text der Verordnung», sagte Hagel. Die Polizei interessiere sich für Straftaten, nicht für Lebensgeschichten.

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