Immunität zweier Abgeordneter von AfD und Linke aufgehoben
Abgeordnete des Bundestags genießen parlamentarische Immunität, die sie vor Strafverfolgung schützt. Doch das Parlament kann die Immunität aufheben - und hat das in zwei Fällen getan.
Abgeordnete des Bundestags genießen parlamentarische Immunität, die sie vor Strafverfolgung schützt. Doch das Parlament kann die Immunität aufheben - und hat das in zwei Fällen getan.
Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Hannes Gnauck und der Linke-Politikerin Gökay Akbulut aufgehoben. Das Parlament stimmte am Abend einstimmig für entsprechende Beschlussempfehlungen des Immunitätsausschusses.
Beim Brandenburger AfD-Politiker Gnauck genehmigte der Bundestag die Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens. Es geht um ein Verfahren aus seiner Bundeswehr-Zeit, wie Gnauck auf dem Portal X bekanntmachte. Im Fall der baden-württembergischen Abgeordneten Akbulut genehmigte der Bundestag die Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abgeordnete. Worum es dabei geht, blieb zunächst unklar.
Gnauck war von 2014 bis 2021 Soldat auf Zeit. Laut einem von dem Abgeordneten auf X verbreiteten Dokument wird ihm vorgeworfen, seine Dienstpflichten verletzt zu haben. Unter anderem, weil er für die damalige AfD-Jugendorganisation Junge Alternative aktiv war, nachdem diese vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft worden war. Demnach werden ihm auch Sympathiebekundungen auf Facebook für die AfD Brandenburg und den später aufgelösten «Flügel» um den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke vorgehalten, die damals ebenfalls als Verdachtsfall eingestuft wurden.
Gnauck zeigte sich in einem auf X verbreiteten Video überzeugt, dass das Verfahren am Ende eingestellt werden wird. «Denn ich bin der festen Überzeugung, dass man keine disziplinarrechtliche Würdigung erfahren sollte, nur weil man die demokratische, größte Opposition im Deutschen Bundestag liked bei Facebook oder die dazugehörige Jugendorganisation.» Vor zwei Jahren - in der vorherigen Legislaturperiode - war Gnauck im Zusammenhang mit den Vorwürfen schon einmal die Immunität entzogen worden.
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