Kindesmissbrauch mit KI: Cyber-Ermittler vor neuen Problemen
Täter nutzen frei verfügbare KI-Tools, um kinderpornografische Inhalte zu erstellen. Warum die Unterscheidung zwischen KI und echtem Missbrauch wichtig ist und welche Risiken es gibt.
Täter nutzen frei verfügbare KI-Tools, um kinderpornografische Inhalte zu erstellen. Warum die Unterscheidung zwischen KI und echtem Missbrauch wichtig ist und welche Risiken es gibt.
Mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) reichen ein paar Klicks sowie eine gut geschriebene Arbeitsanweisung - und in Windeseile lassen sich Tausende Bilder in Serie erstellen. Auch von kinderpornografischen Darstellungen.
Für die Justiz ist das Phänomen noch recht neu. «Bislang gibt es kaum Rechtsprechung zu dem Thema», sagt Erster Staatsanwalt Thorsten Nees vom Cybercrime-Zentrum (CCZ) Baden-Württemberg bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Es bearbeitet eine zweistellige Zahl an Fällen und erwirkte eine der ersten Verurteilungen bundesweit in dem Bereich.
Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte Ende Juli einen 58-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, der laut CCZ in großem Ausmaß KI-generierte Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern erstellt hat. Er habe Programme zum Vortrainieren der KI genutzt für spezielle Zwecke wie Fesselungen.
Eine Woche später verhängte das Amtsgericht Achern eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gegen einen anderen Mann, der mindestens 15.000 kinder- und jugendpornografische Bild- und Videodateien mit Hilfe von KI erstellt hat.
Was ist das strafrechtliche Problem bei KI-erzeugten Inhalten?
Auch fiktiver kinderpornografischer Inhalt ist Kinderpornografie im Sinne des Strafgesetzbuchs. Es komme aber darauf an, ob das Material aus Sicht eines durchschnittlichen Betrachters auf den ersten Blick klar als künstlich zu erkennen sei, erklärt Oberstaatsanwalt Mirko Heim vom CCZ und nennt Mangas als Beispiel. Dann drohe nur für Verbreiten und Zugänglichmachen eine Strafe. Ist das nicht mehr so leicht auszumachen, können auch der Besitz und die sogenannte Besitzverschaffung mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Das Problem dabei: «Was wirklichkeitsnah ist, ist eine Auslegungsfrage», erklärt Nees. Das berge immer rechtliche Unsicherheiten.
Ein Forschungsteam der Universität Passau kam bei einer Analyse zu dem Schluss, dass unter Umständen auch Betreiber von KI-Tools strafrechtlich verfolgt werden könnten - etwa wegen Beihilfe.
Welche Varianten der Erstellung gibt es?
Manche Täter nutzen Alltagsaufnahmen einer Person, um diese mittels KI zu entkleiden. Bei sogenannten Deepfakes wird entweder in vorhandenes kinder- oder jugendpornografisches Material das Gesicht einer anderen Person eingefügt oder eine Nacktaufnahme eines Menschen vollständig mittels KI generiert. Auch lässt sich mit Hilfe entsprechender Befehle (Prompts) ein vollständig neues kinderpornografisches Bild erstellen.
Wie entwickelt sich das Phänomen?
Zahlen gibt es nicht. Die Fälle mit KI-generierter Kinder- und Jugendpornografie nehmen den Angaben nach aber deutlich zu. «Dies liegt auch daran, dass es zwischenzeitlich keiner besonderen IT-Expertise mehr bedarf, um mittels frei zugänglicher KI-Software solche Inhalte zu erstellen», sagt Nees. Die Täter verwendeten regelmäßig frei im Internet verfügbare KI-Tools.
Was treibt die Menschen an, solche Bilder zu erstellen?
Den Tätern geht es nach Erkenntnissen der Ermittler vor allem darum, ihr sexuelles Interesse zu befriedigen. Manchmal würden solche Inhalte dazu genutzt, den Betroffenen beziehungsweise Abgebildeten zu schaden.
Wie gehen die Ermittler vor?
Um zu erkennen, dass ein Bild künstlich erzeugt wurde, helfen insbesondere Eingabebefehle (Prompts) und Herkunftsnachweise. Generell werde das aber zunehmend schwieriger, räumt Nees ein. Werden Inhalte anonym, verschlüsselt oder im Ausland gehostet, könne dies die Identifizierung des Täters erschweren.
Weshalb ist die Unterscheidung KI oder nicht bedeutsam?
Ob es sich um reale oder KI-generierte Kinderpornografie handelt, ist nicht nur für das Vorgehen der Ermittlungsbehörden oder hinsichtlich der Strafbarkeit wichtig. Im Rahmen der Strafzumessung kann es auch eine Rolle spielen, dass kein real existentes Kind missbraucht wurde.
Allerdings betont Heim etwa, dass sich Kinder, deren Konterfei genutzt wurde, ähnlich einem realen Missbrauchsopfer missbraucht und beschämt fühlten. Zum anderen bestehe die Gefahr, dass ein Täter mit der Zeit mehr möchte und entweder auf reale Kinderpornografie umschwenke oder sich selbst an einem Kind vergreife. «Jedes KI-generierte Bild kann die Hemmschwelle senken», sagt Heim und spricht von einer Art Einstiegsdroge.
Ähnlich hatte sich auch die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, Anfang des Jahres geäußert: «Solche Aufnahmen sind äußerst problematisch, weil sie sexualisierte Gewalt nicht nur abbilden, sondern reproduzieren und normalisieren.»
Welche Risiken gibt es?
Die Ermittlungsbehörden gehen laut Nees bei jedem bis dahin unbekannten Bild zunächst davon aus, dass ein echter Missbrauch des abgebildeten Kindes stattgefunden hat, und versuchen das Opfer zu identifizieren. Im Zweifel werden hier Energie und Ressourcen eingesetzt, die woanders gebraucht werden.
Umgekehrt bestehe die Gefahr, dass die Ermittler einen echten Missbrauch fälschlich nicht als solchen erkennen, sondern die Abbildung als KI generiert einstufen. Dann könne der andauernde Missbrauch nicht gestoppt werden.
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