Bundeskanzler Friedrich Merz hat Kritik an der Rechtsstaatlichkeit eines Verfahrens in Stuttgart-Stammheim gegen Pro-Palästina-Aktivisten zurückgewiesen.
Michael Kappeler/dpa
Bundeskanzler Friedrich Merz hat Kritik an der Rechtsstaatlichkeit eines Verfahrens in Stuttgart-Stammheim gegen Pro-Palästina-Aktivisten zurückgewiesen.
Kritik an Prozess in Stammheim

Merz verteidigt Stammheim-Prozess gegen Palästina-Aktivisten

In Stuttgart-Stammheim wurde einst den Terroristen der RAF der Prozess gemacht. Nun stehen dort fünf Pro-Palästina-Aktivisten vor Gericht. Kritik an dem Verfahren weist Bundeskanzler Merz zurück.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in Stuttgart-Stammheim gegen mehrere propalästinensische Aktivisten verteidigt. Vorwürfe, es handle sich um einen Schauprozess, wies er auf Frage eines Journalisten hin entschieden zurück.

«Wir haben in Deutschland rechtsstaatliche Verfahren, es ist eine konsularische Betreuung sichergestellt, den Beschuldigten stehen auch Strafverteidiger zur Seite, und ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass unabhängig von jeder Nationalität, in Deutschland rechtsstaatliche Verfahren nach international gültigen Maßstäben durchgeführt werden», sagte Merz bei einer Pressekonferenz in Dublin nach einem Treffen mit dem irischen Regierungschef Micheál Martin. Die deutsche Justiz sei unabhängig, fügte er hinzu. 

Verfahren findet in Stuttgart-Stammheim statt

Seit mehreren Monaten müssen sich fünf Pro-Palästina-Aktivisten mit irischer, britischer, spanischer und deutscher Staatsangehörigkeit vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Sie sollen am 8. September 2025 gemeinsam mit sechs bislang unbekannten Beteiligten in die Ulmer Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems eingebrochen sein und dort Inventar im Wert von rund 1,04 Millionen Euro zerstört haben.

Das Verfahren findet in Stuttgart-Stammheim statt, wo einst den Mitgliedern der linksextremistischen Terrorgruppe Rote Armee Fraktion (RAF) der Prozess gemacht wurde. Der Prozess ruft international Aufmerksamkeit hervor. Auch Klima-Aktivistin Greta Thunberg war zeitweise als Beobachterin vor Ort. Kritik gab es unter anderem daran, dass die Angeklagten während der Verhandlung hinter einer Glasscheibe sitzen müssen. 

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor. Außerdem wirft die Anklage der Gruppe vor, das Existenzrecht Israels zu leugnen und bewusst antisemitische Narrative zu verbreiten. Die Verteidigung wies diesen Vorwurf bereits mehrmals zurück und bezeichnet die Tat als Nothilfe, um Menschenleben zu retten.

Die Angeklagten sollen der Organisation «Palestine Action Germany» angehören, einem Ableger der britischen Organisation «Palestine Action Global», die im Juni 2025 in Großbritannien verboten worden war.

© dpa-infocom, dpa:260728-930-450770/1
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