Kein Wasser mehr für den Pool heißt es in München. (Symbolbild)
Bernd Weißbrod/dpa
Kein Wasser mehr für den Pool heißt es in München. (Symbolbild)
Wasserknappheit

Ministerin schließt Wasserverbote im Südwesten nicht aus

München verbietet das Befüllen privater Pools und Rasensprengen. Wenn freiwilliges Wassersparen nicht mehr reiche, seien auch Verbote gerechtfertigt, sagt die Umweltministerin.

Pool füllen verboten, Rasen sprengen untersagt: Was München wegen Wasserknappheit bereits durchsetzt, hält Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) noch nicht für nötig. Einschränkungen beim Wasserverbrauch seien wegen des Klimawandels im Land künftig aber unausweichlich.

«Ohne Wasser, wissen wir alle, geht nichts. Für uns Menschen, für die Landwirtschaft, aber auch für die Ökosysteme um uns herum. Von daher finde ich einen sorgsamen Umgang mit Wasser schon wichtig», sagte Walker im Deutschlandfunk. Die Grundwasser liegen in Baden-Württemberg auf leicht unterdurchschnittlichem Niveau. «Bis jetzt gibt es da noch kein Alarmsignal im Sinne von die Trinkwasserversorgung ist in Gefahr.» 

Wenn Appelle an die Menschen nicht mehr ausreichten - wie das in München der Fall ist - könne es in einzelnen Stadtkreisen oder Orten vorkommen, dass man in die Knappheitssituation gerate, sagte Walker. «Und dann finde ich es auch richtig, zu solchen Maßnahmen zu greifen».

Größere Kommunen sehen noch von Verboten ab

Die Stadt Karlsruhe sieht derzeit keine Veranlassung für Beschränkungen der Wasserentnahme oder der Wassernutzung. «Unabhängig davon ist aufgrund des Klimawandels künftig häufiger mit längeren Trockenperioden zu rechnen. Ein sparsamer und ressourcenschonender Umgang mit Wasser bleibt daher grundsätzlich sinnvoll», sagte ein Sprecher der Stadt.

Auch in Mannheim seien keine Verbote oder sonstige Einschränkungen geplant. «Das ist aktuell nicht erforderlich, da es keine Kapazitätsprobleme gibt», sagte ein Stadtsprecher.

Freiburg plant derzeit keine Allgemeinverfügung wie in München. «Auch wenn wir den Vorstoß verständlich finden. Jede Kommune muss eine solche Maßnahme anhand der Situation vor Ort für sich entscheiden. Maßgeblich ist dabei die Prognose, ob die Trinkwasserversorgung sichergestellt ist», sagte ein Stadtsprecher.

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