Der Täter hatte morgens vor dem Haus auf den Manager gewartet und ihn dann mit dem Messer attackiert. (Archivbild)
Daniel Karmann/dpa
Der Täter hatte morgens vor dem Haus auf den Manager gewartet und ihn dann mit dem Messer attackiert. (Archivbild)
Messerattacke im Wohngebiet

Neuer Prozess um versuchten Auftragsmord im November

In einem ruhigen Wohngebiet sticht ein Mann einen Manager auf der Straße nieder. Später stellt sich heraus: Es war ein Auftragsmord, der missglückte. Nun muss der Täter wieder vor Gericht.

Um den versuchten Auftragsmord an einem führenden Manager einer Sportmodemarke in einem Wohngebiet in Mittelfranken wird am 24. November am Landgericht Ansbach ein neuer Prozess starten. Das sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Eine andere Strafkammer wird sich dann mit dem Fall beschäftigen. Damit steht ein Türke, der zuletzt im Breisgau gewohnt hatte, erneut wegen der Messerattacke in Heilsbronn vor Gericht. 

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das Urteil aus dem ersten Verfahren wegen möglicher Rechtsfehler bei der Strafzumessung aufgehoben. Am Schuldspruch selbst übte er keine Kritik. Das Landgericht Ansbach hatte den Angeklagten Ende 2025 zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Dagegen hatte dieser Revision eingelegt. 

Der zum Tatzeitpunkt 26-Jährige hatte das Opfer laut dem Urteil im Februar 2025 vor dessen Wohnung in der Kleinstadt Heilsbronn (Landkreis Ansbach) abgefangen und mit einem Messer gezielt in den Hals und in den Oberkörper gestochen. Beide Verletzungen waren lebensgefährlich. Der damals 40-Jährige konnte nach dem Angriff den Notruf mit seinem Handy wählen und wurde gerettet. 

Auftragsmord für 50.000 Euro

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Türke beauftragt worden war, das Opfer für 50.000 Euro zu töten. Wieso der Manager sterben sollte, blieb im Prozess bis zuletzt unklar. Die Ermittler vermuteten, dass der Auftragsmord mit der Arbeit des Opfers zusammenhing. Die Sportmodemarke, für die er arbeitete, produziert unter anderem in der Türkei und hat dort auch eine Zweigstelle. 

Der zweite Prozess wird nach einer Einschätzung der Gerichtssprecherin weniger Zeit in Anspruch nehmen, weil der Ablauf der Tat feststeht und wie diese rechtlich zu bewerten ist. Eine umfangreiche Beweisaufnahme ist deshalb nicht nötig. Es sei nur der eine Verhandlungstermin angesetzt, sagte die Sprecherin: «Bislang hat die Vorsitzende keine Zeugen geladen.»

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