Wie die herkömmlichen Zahnstocher sehen die kleinen, hölzernen Stäbchen recht unscheinbar aus. (Symbolbild)
Pia Bayer/dpa
Wie die herkömmlichen Zahnstocher sehen die kleinen, hölzernen Stäbchen recht unscheinbar aus. (Symbolbild)
Gesundheit

Nikotinzahnstocher: Südwesten fordert Verkaufs-Verbot

Auf TikTok und Co sind sie vor allem bei jungen Menschen im Trend: Özdemirs Kabinett fordert nun, dass der Verkauf mit den kleinen Holzstäbchen bundesweit verboten werden soll. Was steckt dahinter?

Das Nikotin wird durch Lutschen und Kauen von ihnen abgelöst und dann über die Mundschleimhaut aufgenommen: Baden-Württemberg fordert, den Verkauf von sogenannten Nikotinzahnstochern bundesweit einzudämmen. In dem heute von den Mitgliedern der grün-schwarzen Landesregierung beschlossenen Antrag wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine nationale Regelung zu erlassen, die das Inverkehrbringen von Nikotinzahnstochern rechtswirksam verbietet. 

«Mir sind die frei erhältlichen Nikotinzahnstocher aufgefallen», sagt Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne). «Kinder und Jugendliche werden hier gezielt, vor allem über Social Media, angesprochen und über vermeintlich harmlose Produkte in die Sucht getrieben.» Das dürfe nicht sein, solche Geschäftsmodelle gehörten schlicht verboten. Dem Staatsministerium zufolge geht die Bundesratsinitiative persönlich auf Özdemir zurück. 

«Aufgabe der Politik ist es, die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu schützen. Die Bundesregierung muss deshalb das Tabakrecht so anpassen, dass solche Produkte nicht einfach so in Verkehr gebracht werden dürfen.» Außerdem solle sich die Bundesregierung für eine EU-weite Regelung von Tabakprodukten wie etwa Nikotinbeuteln einsetzen. Der Antrag soll Mitte Dezember in der Länderkammer beschlossen werden. Wenn er dort eine Mehrheit erhält, wird er an die Bundesregierung weitergeleitet, die sich dann mit diesem beschäftigen muss.

Was steckt hinter den Holzstäbchen?

Bislang unterliegen die Holzstäbchen nicht dem Tabakrecht. «Sie fallen bisher durchs Raster, weil der Gesetzgeber sich zu diesen Produkten nicht klar verhalten hat», sagt ein Vertreter der Tabakbranche, der namentlich nicht genannt werden möchte. Die Produkte seien bislang in einer rechtlichen Grauzone – sie seien weder erlaubt noch verboten. «Eine rechtliche Klarstellung wäre zu begrüßen.» Große Tabakfirmen und größere Hersteller von E-Zigaretten haben die Nikotinzahnstocher seinen Worten zufolge nicht in ihre Produktpalette aufgenommen. Im Internet bieten sie kleinere Firmen an. 

«Diese Produkte sind in Deutschland nicht zugelassen und dürfen demnach nicht verkauft werden», heißt es vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Über Umwege könne man sie jedoch online kaufen. Dem Institut liegen nach eigenen Angaben bislang keine Daten zur bundesweiten Verbreitung vor. Seit etwa zehn bis 15 Jahren seien diese Zahnstocher als alternative Nikotinprodukte erhältlich, heißt es vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). 

Die kleinen mit Aromen und Nikotin überzogenen Holzstäbchen sind kaum von normalen Zahnstochern zu unterscheiden, dem BIÖG zufolge stecken in der Regel zwischen zwei und drei Milligramm Nikotin in einem Nikotinzahnstocher – in manchen Produkten sind es gar sechs. Zum Vergleich: In einer Zigarette stecken rund zehn Milligramm Nikotin. Der Nikotingehalt und das damit verbundene Abhängigkeitspotential dieser Zahnstocher bergen ein vergleichbar hohes Risiko wie andere Nikotinprodukte.

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