Die Polizei in Baden-Württemberg nennt nun in der Regel die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen. (Symbolbild)
Marijan Murat/dpa
Die Polizei in Baden-Württemberg nennt nun in der Regel die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen. (Symbolbild)
Verwaltungsvorschrift geändert

Polizei nennt Nationalität von Verdächtigen nun regelmäßig

Die Landesregierung hat die Regeln geändert: Die Staatsangehörigkeit von Verdächtigen wird nun in den allermeisten Fällen genannt. Wie die Minister das begründen und welche Ausnahmen es gibt.

Wie angekündigt lässt die Landesregierung seit einiger Zeit die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in den meisten Pressemitteilungen von Staatsanwaltschaft und Polizei nennen. Dafür sei eine Verwaltungsvorschrift überarbeitet worden, berichtete die «Heilbronner Stimme» (Samstag). «Der Staat darf die Wirklichkeit nicht filtern», sagte Innenminister Manuel Hagel (CDU) der Zeitung. «Wer Vertrauen will, muss Klartext reden. Besonnen, sachlich, ohne ideologische Scheuklappen oder Polemik, aber vor allem - überall und für jeden gleich.» 

Für Justizminister Moritz Oppelt (CDU) handle es sich bei der Nationalität um eine «normale Information». Es gebe keinen Grund, diese pauschal zurückzuhalten. Hingegen kritisiert der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg dem Bericht zufolge die Regelung.

Welche Ausnahmen es gibt

Die Nennung der Nationalität sei nun der Regelfall, heißt es in dem Zeitungsbericht. Ausnahmen gibt es demzufolge nur, wenn überwiegende öffentliche Belange oder schutzwürdige private Interessen des Tatverdächtigen entgegenstehen. Dies sei etwa der Fall, wenn ihre Identität besondere Geheimhaltungsinteressen berühre, Persönlichkeitsrechte durch die Bekanntgabe verletzt oder laufende Verfahren gefährdet würden. Auch Kinder, Jugendliche und Opfer von Straftaten blieben grundsätzlich geschützt.

Hagel hatte den Schritt im Sommer angekündigt. Auch andere Bundesländer wie Bayern und Nordrhein-Westfalen nennen die Staatsangehörigkeit grundsätzlich, sofern nicht datenschutz- oder ermittlungstaktische Gründe dagegensprechen. Baden-Württemberg hatte sich bei der Innenministerkonferenz für eine bundeseinheitliche Nennung eingesetzt.

Der Pressekodex des Deutschen Presserats sieht die Nennung von Nationalitäten bei der Berichterstattung über Straftaten nicht generell vor. In der Selbstverpflichtung von Medien heißt es, es sei darauf zu achten, dass die «Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt». Die Zugehörigkeit soll dem Pressekodex zufolge nur erwähnt werden, wenn es daran ein begründetes öffentliches Interesse gebe.

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