Weil er einem Verdächtigen Marihuana untergeschoben haben soll, steht ein Polizist in Mannheim vor Gericht. Der 27-jährige Beamte wollte damit laut Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes erwirken. Die Anklage lautet auf Verfolgung Unschuldiger. Dem Polizisten droht laut Gericht eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren.
Der Angeklagte ließ die Vorwürfe über seinen Anwalt zurückweisen. «Ich habe stets pflichtgemäß gehandelt», sagte der Anwalt in seinem Namen. «Ich bin Polizeibeamter aus Überzeugung.» Er habe weder Betäubungsmittel besessen noch Betäubungsmittel untergeschoben. Er könne sich die Vorwürfe nur mit Missverständnissen erklären. Der Beamte ist vom Dienst suspendiert.
Kontrolle wegen des Verdachts des Drogenhandels
Bei einem größeren Einsatz im März 2024 war der Mann wegen des Verdachts des Drogenhandels kontrolliert worden, wie ein Polizist als Zeuge aussagte. Dabei seien allerdings keine Drogen gefunden worden, lediglich mehr als 1.000 Euro Bargeld. Wegen eines bestehenden Sicherungshaftbefehls sei der Mann in Gewahrsam gekommen. Dieser bestand demnach, weil der Mann gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Wofür die Strafe verhängt wurde, war zunächst unklar.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte unzufrieden darüber gewesen sein, dass keine Betäubungsmittel gefunden wurden, und dem Mann fünf Plomben Marihuana untergeschoben haben. Die Menge war zunächst unklar, laut Gericht enthält eine Plombe üblicherweise ein halbes Gramm. Woher der Polizist das Marihuana gehabt haben soll, war zunächst ebenfalls unklar.
Angeklagter wollte laut Zeuge Drogenfund selbst vermerken
Mit der Absicht, den Mann in Untersuchungshaft zu bringen, forderte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft einen Kollegen auf, zu vermerken, dass Plomben gefunden worden seien. Der Kollege habe sich allerdings geweigert, wie er selbst vor Gericht aussagte. Demnach habe der Angeklagte erklärt, er werde den Fund selbst vermerken. Letztlich informierte der Zeuge gemeinsam mit einem Kollegen einen Vorgesetzten. Der Kollege bestätigte im Prozess grundsätzlich die Vorwürfe.
Gegen den angeklagten Beamten wurde neben den strafrechtlichen Ermittlungen ein Disziplinarverfahren durch das Polizeipräsidium Mannheim eingeleitet. Am 10. Dezember könnte ein Urteil verkündet werden.
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