Prozess gegen Klinikchef mit Auflagen eingestellt
Das Verfahren gegen den Ärztlichen Direktor der Uniklinik Frankfurt ist mit Auflagen vorläufig eingestellt worden. Er muss dem Landgericht Stuttgart zufolge 50.000 Euro zahlen.
Das Verfahren gegen den Ärztlichen Direktor der Uniklinik Frankfurt ist mit Auflagen vorläufig eingestellt worden. Er muss dem Landgericht Stuttgart zufolge 50.000 Euro zahlen.
Das Verfahren gegen den Ärztlichen Direktor der Uniklinik Frankfurt ist mit Auflagen vorläufig eingestellt worden. Wie das Landgericht Stuttgart auf Anfrage mitteilte, muss Jürgen Graf, der von 2014 bis 2016 in der baden-württembergischen Landeshauptstadt tätig war, 50.000 Euro zahlen. Davon gehen demnach 10.000 Euro an die Staatskasse, der Rest an verschiedene gemeinnützige Organisationen. In dem Verfahren ging es um Betrug und Untreue im Zusammenhang mit der Behandlung libyscher Kriegsopfer und einem Beratungsprojekt mit Kuwait. Zuvor hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtet.
Auch das Verfahren gegen einen zweiten Angeklagten wurde gegen Zahlung von 30.000 Euro vorläufig eingestellt, teilte das Gericht mit. Als endgültig eingestellt gelten die Verfahren demnach, wenn alle Auflagen erfüllt sind. Die Frist der letzten Zahlung ende zum 1. Dezember. Eine Einstellung von Verfahren muss laut Gericht nicht begründet werden. Gegen einen weiteren Angeklagten werde das Verfahren zunächst fortgesetzt.
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