Die Mitglieder der «Gruppe S.» sind bereits rechtskräftig verurteilt. Nun folgt ein weiteres Verfahren. (Archivbild)
Bernd Weißbrod/dpa
Die Mitglieder der «Gruppe S.» sind bereits rechtskräftig verurteilt. Nun folgt ein weiteres Verfahren. (Archivbild)
Extremismus

Terrorzelle «Gruppe S.» - Mutmaßliche Helferin vor Gericht

Mit Anschlägen auf Moscheen wollte eine Terrorgruppe bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland auslösen. Mehrere Mitglieder wurden verurteilt. Nun steht eine mutmaßliche Helferin vor Gericht.

Eine 61-jährige Frau mit mutmaßlichen Verbindungen zur rechtsextremen Terrorzelle «Gruppe S.» steht demnächst vor Gericht. Ihr wird die Beihilfe zur Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung vorgeworfen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart mitteilte. Am 11. Dezember soll das Staatsschutzverfahren in Stuttgart-Stammheim beginnen.

Die Bundesanwaltschaft wirft der Frau vor, für Rädelsführer Werner S., nach dem die «Gruppe S.» benannt ist, wiederholt Kontakt zu potenziellen Rekruten hergestellt zu haben. S. habe 2019 im Internet nach Personen gesucht, die bereit waren, sich zusammenzuschließen und sich der «vermeintlich drohenden Übernahme Deutschlands durch Flüchtlinge und Muslime durch Gewalttaten unter Einsatz von Schusswaffen entgegenzustellen», so das Gericht.

In Chatgruppen vernetzt 

Die laut Anklagebehörde rechtsextreme und fremdenfeindlich gesinnte Angeklagte habe das Vorhaben «gekannt und gebilligt». Sie habe S. seit Ende Juli 2019 bis ins Frühjahr 2020 den Kontakt zu einer Vielzahl von dafür potentiell geeigneten Personen vermittelt, zumeist durch deren Aufnahme in gemeinsame Chatgruppen, so der Vorwurf. 

S. hatte dann im Februar 2020 bei einem Treffen in Minden mit sechs weiteren Personen die «Gruppe S.» gegründet. Diese Vereinigung plante die Durchführung von Anschlägen auf Moscheen mit Schusswaffen. Zeitweise hielt die 61-Jährige laut Bundesanwaltschaft selbst Sportbögen und Pfeile für Angriffe auf Asylsuchende bereit. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. 

Das OLG Stuttgart hatte Werner S. und mehrere Mitangeklagte im November 2023 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass sie eine rechtsextreme Terrorgruppe gegründet hatten, darin Mitglied waren oder diese zumindest unterstützten.

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