Im Prozess um den Tod einer deutschen Seglerin auf dem Bodensee hat der Angeklagte Fehler eingeräumt. (Symbolbild)
Philipp von Ditfurth/dpa
Im Prozess um den Tod einer deutschen Seglerin auf dem Bodensee hat der Angeklagte Fehler eingeräumt. (Symbolbild)
Fatale Kollision

Tod einer Seglerin: Mann bekommt Haft- und Bewährungsstrafe

Auf dem Bodensee prallt ein Motorboot trotz klarer Sicht ungebremst gegen ein Segelboot. Eine 57-jährige Deutsche stirbt. Der Unglücksfahrer musste sich in einem Mordprozess verantworten.

Im Prozess um den Tod einer deutschen Seglerin auf dem Bodensee ist der angeklagte Sportbootfahrer zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden. Acht Monate davon seien zur Bewährung ausgesetzt worden, berichtete die Nachrichtenagentur APA. Das Urteil des Landesgerichts Feldkirch erging unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung. Alle Geschworenen hatten sich gegen den eigentlich erhobenen Mordvorwurf ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 26-jährige Angeklagte hatte vor Gericht eingeräumt, dass er am Steuer des Motorboots unaufmerksam gewesen sei. Er sei durch Gespräche mit seinen drei Begleitern abgelenkt gewesen, auch habe er mit seinem Mobiltelefon hantiert, sagte seine Verteidigerin. Der Mann selbst gab laut APA zu, beim Unfall nicht nach vorne geschaut zu haben.

Unfall bei bester Sicht

Der Österreicher hatte im Oktober vergangenen Jahres auf dem Bodensee nahe Bregenz bei bester Sicht und ruhiger See ein Motorboot gelenkt. Es kam zur Kollision mit dem Segelschiff eines deutschen Ehepaars. 

Dabei wurde die 57-Jährige unter anderem vom Propeller des Motorboots getroffen. Sie fiel ins Wasser und starb, ihr Mann wurde schwer verletzt. Das Opfer stammte aus dem Landkreis Günzburg in Bayern.

Anklage von fahrlässiger Tötung in bedingten Mord geändert

In einem ersten Prozess im April war der junge Motorbootfahrer aus Österreich wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Nachdem er aber damals darauf beharrt hatte, voller Konzentration das Boot gesteuert zu haben, wurde die Anklage in bedingten Mord geändert. Dabei beabsichtigt der Angeklagte den Tod eines Menschen nicht, nimmt ihn aber billigend in Kauf.

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