Warum Asylverfahren wieder länger dauern dürften
Fast doppelt so viele Eingänge, aber kaum mehr Richter - warum das für lange Wartezeiten sorgt. Und welche große Reform neue Herausforderungen mit sich bringt.
Fast doppelt so viele Eingänge, aber kaum mehr Richter - warum das für lange Wartezeiten sorgt. Und welche große Reform neue Herausforderungen mit sich bringt.
Asylverfahren werden nach Einschätzung von Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg wieder mehr Zeit in Anspruch nehmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe Bestände abgearbeitet, was zu hohen Eingangszahlen führe, erklärte der Präsident des Karlsruher Verwaltungsgerichts, Christian Pohl.
Im vergangenen Jahr hätten sich die Asyleingänge im Vergleich zu 2024 auf 10.479 nahezu verdoppelt. Es sei der höchste Wert seit 2017 gewesen, als infolge des damaligen Flüchtlingszustroms die Zahlen deutlich stiegen. Asylverfahren machten rund 80 Prozent der Eingänge an dem Gericht aus.
Der Bestand an Asylverfahren sei 2025 auf 4.634 drastisch angewachsen. Im Vergleich zum Vorjahr spricht das Gericht von einer Zunahme von rund 145 Prozent. «Der Bestand wird uns die nächsten Jahre beschäftigen», sagte Pohl.
Noch gute Laufzeiten
Für das Abarbeiten sei die Zahl der Richterinnen und Richter nicht im benötigten Umfang gewachsen, machte der Gerichtspräsident deutlich. Daher sei mit einem spürbaren Anstieg der Verfahrensdauern zu rechnen.
Zuletzt dauerten Eilverfahren im Asylbereich an dem Gericht im Schnitt 1,1 Monate, Asylklageverfahren 4,7 Monate. Das Verwaltungsgericht in Freiburg hatte jüngst eine ähnliche Prognose abgegeben und erklärt, dass «im Hinblick auf den hohen Verfahrensbestand mit einem spürbaren Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Asylverfahren gerechnet werden» müsse.
In Karlsruhe waren die Hauptherkunftsländer der Kläger die Türkei mit 2.147 (2024: 633) und Afghanistan mit 1.260 (2024: 347) Verfahren. Diese Fälle hätten in der Regel länger beim Bamf gelegen, sagte Pohl. Beide Länder gehörten auch zu den «verhandlungsintensiveren», bei denen Verfahren mehr Zeit beanspruchten.
Umfangreichste Reform des europäischen Asylsystems
Hinzu kommt eine umfassende Gesetzesänderung, auf die beide Gerichte hinweisen: Mitte Juni tritt die Reform des europäischen Asylsystems in Kraft (Geas-Reform). Diese sieht unter anderem Regel-Verfahrenslaufzeiten von sechs Monaten für eine Asylklage und von einer Woche bei Asyleilverfahren vor.
Die sei nur mit zusätzlichem Personal zu erreichen, betonte Pohl. Hinzu kämen Unwägbarkeiten wie etwaige Widerrufsverfahren bei syrischen Flüchtlingen, die in der Vergangenheit einen internationalen Schutzstatus erhalten haben.
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