Wizz Air will Randalierer für Verspätung zur Kasse bitten
Wizz Air kündigt rechtliche Schritte gegen einen 19-Jährigen an, der einen Flug zur Landung zwang. Die Airline verfolgt eine Null-Toleranz-Politik bei solchen Vorfällen.
Wizz Air kündigt rechtliche Schritte gegen einen 19-Jährigen an, der einen Flug zur Landung zwang. Die Airline verfolgt eine Null-Toleranz-Politik bei solchen Vorfällen.
Ein ungeplanter Zwischenstopp eines Wizz Air-Flugzeuges in Stuttgart infolge eines betrunkenen Randalierers könnte für den Mann erhebliche finanzielle Folgen haben. Alle damit verbundenen Kosten würden geltend gemacht, teilte die Fluggesellschaft mit.
Dazu gehören demnach Treibstoffkosten, Kosten einer möglichen Unterbringung der Flugzeugbesatzung und der Passagiere, mögliche Entschädigungen wegen Verspätungen sowie Bodenabfertigungskosten. «Im Durchschnitt belaufen sich diese auf 10.000 bis 20.000 Euro, können aber auch deutlich höher ausfallen», hieß es. Zunächst hatte der Südwestrundfunk über Ankündigung berichtet.
Der Flieger war vergangene Woche laut Polizei von Paris auf dem Weg in die bulgarische Hauptstadt Sofia gewesen und musste wegen des betrunkenen Mannes in der Landeshauptstadt zwischenlanden. Bereits in der Luft hatte die Flugzeugcrew zusammen mit einigen Passagieren den Mann mit Kabelbindern gefesselt. Nach der Landung stiegen dann mehrere Beamte über eine Feuertreppe in das Flugzeug und nahmen den 19-Jährigen unter Widerstand fest. Dabei soll der junge Mann leichte Verletzungen erlitten haben. Ein Alkoholtest ergab etwa 1,5 Promille. Er musste die Nacht in einer Polizeizelle verbringen.
Die Fluggesellschaft sprach mit Blick auf ihr juristisches Vorgehen von einer Null-Toleranz gegenüber Randalierern. Auch zwei Begleiter des 19-Jährigen hatten sich während des Fluges «lautstark aufgeführt». Sie seien dann aber selbst und ohne Probleme aus dem Flugzeug ausgestiegen, hatte ein Polizeisprecher erklärt. Durch den aggressiven 19-Jährigen sei keiner der 227 Passagiere und sieben Crewmitglieder verletzt worden.
Nach dem deutschen Luftsicherheitsgesetz darf der Pilot das Fesseln eines Passagiers anordnen, wenn dieser Menschen angreift oder Sachen beschädigt.
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