Die Justizcausa ist doch noch nicht ausgestanden. (Archivbild)
Lukas Barth-Tuttas/dpa
Die Justizcausa ist doch noch nicht ausgestanden. (Archivbild)
Doch kein Schlussstrich

Ochsenknecht muss erneut vor Gericht

Das Drama rund um eine hohe Hotelrechnung geht weiter. Der Reality-TV-Star war zunächst ohne Verurteilung davongekommen. Eine stattdessen gezahlte Geldbuße reicht den Anklägern nicht aus.

Jimi Blue Ochsenknecht (34) muss im Zusammenhang mit einer jahrelang offenen Hotelrechnung erneut in Österreich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat erfolgreich Berufung gegen die Beilegung des Verfahrens eingelegt, wie das Landesgericht Innsbruck mitteilte. Der Prozess müsse fortgeführt werden. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest. 

Im August 2025 hatte das Landesgericht einen vorläufigen Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen: Der wegen schweren Betrugs angeklagte Schauspieler und Reality-TV-Star kam ohne Verurteilung davon, musste aber eine Geldbuße in Höhe von 18.000 Euro zahlen.

Diese österreichische Form der Verfahrensbeilegung wird Diversion genannt. Die Staatsanwaltschaft gab sich in diesem Fall nicht damit zufrieden - und ein Berufungsgericht gab den Anklägern recht. 

Justiz stellt Unrechtsbewusstsein infrage

Das Oberlandesgericht Innsbruck entschied, dass Ochsenknechts Aussagen vor Gericht und seine Schadensgutmachung nicht ausreichten, «um daraus eine von Unrechtsbewusstsein getragene Verantwortungsübernahme abzuleiten», wie es in der Mitteilung hieß.

Ochsenknecht hatte Ende 2021 in einem Vier-Sterne-Hotel in Tirol nahe der bayerischen Grenze seinen 30. Geburtstag gefeiert. Die Rechnung von knapp 14.000 Euro wurde erst im vergangenen Sommer beglichen, als Ochsenknecht per Haftbefehl gesucht und festgenommen wurde. Der Schauspieler übernahm vor Gericht zwar die Verantwortung, legte aber kein formelles Geständnis ab.

Ochsenknechts Anwalt in Deutschland wurde von der Deutschen Presse-Agentur um eine Stellungnahme gebeten. Ochsenknechts bisheriger österreichischer Verteidiger teilte der dpa mit, dass er den TV-Star nicht vertrete.

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