Verletzte Ehre? - Mann wegen Mordes an Ehefrau vor Gericht
Tod auf der Feuertreppe. Doch warum? Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen vor, seine Frau aus Besitzdenken und verletztem Ehrgefühl getötet zu haben. Nun beginnt der Prozess.
Tod auf der Feuertreppe. Doch warum? Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen vor, seine Frau aus Besitzdenken und verletztem Ehrgefühl getötet zu haben. Nun beginnt der Prozess.
Besitzdenken und übersteigertes Ehrgefühl sollen einen 37 Jahre alten Mann zu einer unfassbaren Tat bewogen haben: Wegen Mordes an seiner Ehefrau steht der Angeklagte nun vor dem Landgericht Ellwangen. Ihm wird vorgeworfen, die 38 Jahre alte Frau am gemeinsamen Dönerimbiss in Schrozberg (Kreis Schwäbisch Hall) mit einer Pistole erschossen zu haben - ausgerechnet am Tag des Geburtstags des ältesten der drei gemeinsamen Kinder. Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke und niedrigen Beweggründen aus.
Blutige Attacke am 18. Geburtstag des gemeinsamen Kindes
Der 37 Jahre alte Mann soll laut Landgericht am 10. Februar auf seine Ehefrau auf einer Feuertreppe hinter dem gemeinsam betriebenen Dönerimbiss gewartet haben. Als die Frau im Begriff war, den Imbiss zu verlassen und über die Feuertreppe zur gemeinsamen Wohnung hinaufzusteigen, soll ihr der Angeklagte aus erhöhter Position und kurzer Distanz mit einer Walther PPK «in die Stirn» geschossen haben. Die 38-Jährige erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen.
Der Angeklagte wurde am Tattag vorläufig festgenommen. Er soll selbst die Polizei gerufen haben. Am Folgetag wurde der Haftbefehl erlassen. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte und seine Ehefrau stammen nach Auskunft eines Gerichtssprechers aus demselben Dorf in der Türkei und gehören der Volksgruppe der Kurden an. Der Angeklagte ist laut Anklage deutscher und türkischer Staatsangehöriger. Die drei gemeinsamen Kinder sind demnach 9, 16 und 18 Jahre alt.
Heimtücke und niedrige Beweggründe
Die Frau soll sich laut dem Landgericht keines Angriffs auf ihr Leben bewusst gewesen sein, als sie den Dönerimbiss durch die Hintertüre in Richtung Feuertreppe verließ. Diese Arg- und Wehrlosigkeit soll ihr auf der Feuertreppe wartende Ehemann bewusst ausgenutzt haben. Angeklagt ist deswegen Mord mit dem Mordmerkmal Heimtücke.
Die Anklage spricht auch vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Vorliegend wirft sie dem Angeklagten vor, aus Besitzdenken und übersteigertem Ehrgefühl, welches er durch die angebliche Untreue seiner Ehefrau geschädigt gesehen haben soll, gehandelt zu haben. Für die angebliche Untreue sollte die Ehefrau nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Tode bestraft werden.
Am ersten Verhandlungstag wird nur die Anklageschrift verlesen. Es sind insgesamt sechs Verhandlungstage bis Ende September eingeplant.
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