Äußerlich gänzlich unberührt verfolgt der Angeklagte im Mordprozess nach dem tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München die Urteilsbegründung. Hört den Schilderungen zu, wie er den Wagen von hinten in die Menge steuerte. Wie eine Mutter und ihre Tochter im Kinderwagen durch die Luft flogen und tödliche Verletzungen erlitten. Welche teils lebensgefährliche Folgen andere Opfer davontrugen. Wie ihn der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld feststellt – und er somit nicht nach 15 Jahren Gefängnis auf eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung hoffen kann.
Zwar hatte der 25-Jährige nach Einschätzung des Gerichts keinen klassischen Radikalisierungsprozess durchlaufen und kein geschlossenes islamistisches Weltbild. Dennoch: «Der Angeklagte wollte jedenfalls handlungsleitend eine möglichst große Anzahl willkürlich ausgewählter Menschen, die er als Ungläubige ansah, als Reaktion auf die Situation der Muslime in islamischen Ländern angreifen und töten», begründete der Vorsitzende Richter Michael Höhne die Entscheidung. Er habe eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah sowie sich selbst und anderen als guter Muslim beweisen wollen.
Mit Vollgas in die Menge gerast
Der Afghane hatte sich mit seinem Kleinwagen am 13. Februar 2025 durch die begleitenden Polizeiwagen hindurchgeschlängelt und war von hinten in den friedlichen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi mit rund 1.400 Teilnehmern gefahren. Die erst zweieinhalb Jahre alte Hafsa und ihre Mutter Amel waren die ersten Menschen, die das Auto mit einer Geschwindigkeit von 34 bis 42 Stundenkilometern erfasste. Sie wurden zehn Meter durch die Luft geschleudert; ihre Verletzungen ließen ein Überleben nicht zu.
Der Angeklagte hinterließ bei dem Auto-Anschlag in der Nähe des Münchner Stiglmaierplatzes auf einer Breite von 12 und einer Länge von 23 Metern ein einziges Trümmerfeld. 43 weitere Menschen wurden bei der Attacke – teils lebensgefährlich – verletzt. Viele von ihnen leiden bis heute massiv physisch oder psychisch unter den Folgen, manche sind weiterhin arbeitsunfähig.
Der Angeklagte wurde für seine Tat unter anderem wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 23 Fällen sowie gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung in 22 Fällen verurteilt. Knapp zwei Dutzend «gewöhnliche» Körperverletzungen wurden dabei sogar schon von der Strafverfolgung ausgenommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Während die Bundesanwaltschaft ebenfalls auf lebenslange Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert hatte, hatte die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.
«Auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt»
Die Beweislast war erdrückend. Nicht nur, dass der junge Mann noch am Steuer seines weißen Kleinwagens festgenommen worden war. Auch Videos aus Überwachungskameras und zahlreiche Zeugenaussagen ergaben stets das gleiche Bild: «Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt», betonte der Vorsitzende Richter Höhne.
Auch wenn der Angeklagte im Prozess schwieg und somit seine Beweggründe bis zuletzt nicht selbst erläuterte, zeigte sich der Staatsschutzsenat ebenso wie die Bundesanwaltschaft in der Gesamtschau von einem religiös-politischen Motiv überzeugt. So habe sich der Angeklagte Ende 2024 unter dem Einfluss konservativer, teils anti-westlich ausgerichteter Geistlicher verstärkt der islamischen Religion zugewandt. In der Folge änderte er seinen Lebensstil, betete fünfmal täglich und zeigte sich intolerant gegenüber weniger Gläubigen.
Um vor seinem möglichen Tod alle Schulden im Diesseits beglichen zu haben, überwies er nur wenige Minuten vor der Tat seinen Gläubigern noch ausstehendes Geld. Auch sprach er das islamische Glaubensbekenntnis, wie eine Sprachnachricht an seine Tante belegt. Während der Tat trug er nach Feststellung des Gerichts eine Gebetskette zwischen den Fingern und hatte die Hand auf einen Koran gelegt.
In der Haft äußerte der Mann wiederholt, als Märtyrer sterben zu wollen. Und zu Beginn des Prozesses reckte er ebenso wie bei seiner Festnahme den rechten Zeigefinger nach oben – eine verbreitete Geste unter Muslimen weltweit, die den Glauben an den einen und einzigartigen Gott symbolisieren soll – aber auch als Erkennungszeichen unter Islamisten dient.
«Bärendienst für Muslime und Ausländer»
«Anschläge dieser Art sind mitnichten gottgefällig, sondern sinnlos, brutal und menschenverachtend», wandte sich Höhne zum Abschluss seiner rund zweistündigen Urteilsbegründung direkt an den Angeklagten. «Muslimen, Ausländern und Minderheiten haben Sie damit einen Bärendienst erwiesen. Rechte und rechtsradikale Kreise nutzen gerade solche Verbrechen, um in der Bevölkerung den Hass auf Ausländer, Muslime und Minderheiten zu schüren.»
Der Senat zollte in diesem Zusammenhang der Familie der beiden Todesopfer allergrößten Respekt. Sie habe direkt nach der Tat öffentlich dazu aufgerufen, den Tod von Mutter und Tochter nicht zu instrumentalisieren. Auch in einem von der Nebenklägeranwältin in ihrem Schlusswort verlesenen Brief betonte die selbst von der muslimischen Kultur geprägte Familie: «Da ist nichts Männliches dran, da ist nichts Religiöses dran, da ist nichts Menschliches dran.» Ihr vernichtendes Urteil über den Täter: «Er ist und bleibt ein feiger Kindermörder, hier und in Ewigkeit.»
Von Elke Richter, dpa
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