Gericht: Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben
Beate Zschäpe wollte vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Das Gericht sagt Nein. Doch die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Beate Zschäpe wollte vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Das Gericht sagt Nein. Doch die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe, die seit November 2011 im Gefängnis sitzt, soll noch bis mindestens 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht München legte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre fest und lehnte es zudem ab, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Zugunsten Zschäpes wertete das Gericht, dass sie inzwischen zugegeben habe, jedenfalls nach dem ersten Mord des sogenannten «Nationalistischen Untergrunds» im Vorfeld von den weiteren geplanten Mordtaten gewusst zu haben. Deshalb blieb das OLG ein Jahr unter den von der Bundesanwaltschaft geforderten 25 Jahren. Damit habe die heute 51-Jährige eine realistische Chance, zu Lebzeiten wieder in Freiheit zu gelangen, teile das Gericht mit.
Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig - Verteidigung und Bundesanwaltschaft können Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Morde und Anschläge in ganz Deutschland
Der «Nationalsozialistische Untergrund» (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen - erst damit war der NSU aufgeflogen.
Zschäpe war vom OLG im Jahr 2018 als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Zschäpe, die im November 2011 in Untersuchungshaft gekommen war, hatte angesichts des Ablaufs dieser Frist aber nun eine vorzeitige Haftentlassung beantragt. Dazu war sie Ende August von der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen eigens zu einer Anhörung nach München gebracht worden. Zschäpes Anwalt Mathias Grasel hatte dabei eine Haftstrafe von insgesamt nicht mehr als 20 Jahren gefordert.
OLG: Zschäpe hat sich zu Schuld bekannt
Zugunsten Zschäpes wertete das Gericht, dass sie ihre Aussagen aus dem NSU-Prozess revidiert habe. Damals hatte Zschäpe zwar eingeräumt, von Banküberfällen ihrer Freunde gewusst und die letzte Fluchtwohnung des Trios im sächsischen Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Aber von den Morden und Anschlägen wollte sie damals immer erst im Nachhinein erfahren haben.
Zschäpe habe nunmehr eingeräumt, dass ihre Einlassung damals insoweit nicht der Wahrheit entsprochen habe. «Sie hat sich damit grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt und auch Beteiligungshandlungen an den Morden eingeräumt», hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Zudem habe sie Scham darüber bekundet, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben. «Von dem ihren Taten zugrundeliegenden nationalsozialistischem Gedankengut hat sie sich distanziert», stellte das Gericht außerdem fest. Zschäpes Verhalten in der Haft bot demnach «keine Anhaltspunkte für ein Fortbestehen der rechtsextremistischen Einstellung».
Zugunsten Zschäpes wertete das Gericht zudem «die beanstandungsfreie Führung der Verurteilten im Vollzug, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit seit der Urteilsverkündung und die negativen Auswirkungen des langjährigen Strafvollzugs». Allerdings seien die während des Vollzugs hervorgetretenen «Umstände» nicht von einem solchen Gewicht, dass sie die «außergewöhnlich hohe Tatschuld» so weit ausgleichen könnten, dass schon nach Vollstreckung der gesetzlichen Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren nun kein weiteres Strafvollstreckungsbedürfnis mehr bestünde. Daher komme eine Strafrestaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht, entschied das OLG.
Von Christoph Trost, dpa
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