Ohne Regung verfolgen die vier Männer hinter Sicherheitsglas das Urteil des Kammergerichts Berlin: Wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Hamas werden sie zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts waren sie als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots der Hamas in mehreren europäischen Staaten zuständig, die für Anschläge genutzt werden sollten.
Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich «zur sicheren Überzeugung des Senats» bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch. Der Staatsschutzsenat sprach die im Libanon gebürtigen 36- bis 58-jährigen Angeklagten der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung für schuldig.
Gericht: «Hochgefährliche terroristische Organisation»
Als erstes Oberlandesgericht in Deutschland habe sich das Berliner Gericht mit der Frage befasst, ob es sich bei der Hamas auch nach deutschem Strafrecht um eine terroristische Vereinigung handelt, erklärte Husch. Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn zeigten die Richter keine Zweifel daran.
Bei der Hamas handele es sich um eine «hochgefährliche terroristische Organisation», die den Staat Israel vernichten wolle und dazu auf militärische Mittel zurückgreife. Dazu gehörten auch Anschläge auf israelische und jüdische Einrichtungen in Europa. Es seien Vorbereitungen dafür getroffen worden, so Richterin Husch. Dafür habe die Terrororganisation bereits vor längerer Zeit Waffendepots in Europa angelegt. Nach Überzeugung des Gerichts bediente sich die Hamas dabei Personen mit Aufenthaltsstatus, die «besonders linientreu und verlässlich» seien.
Laut Urteil waren die Angeklagten in unterschiedliche Beteiligung für die Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark zuständig. Die Männer hätten dabei ein «extrem hohes konspiratives Vorgehen» an den Tag gelegt.
Hinweis von Geheimdienst
Die Bundesanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben kurze Zeit nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel vom Bundesamt für Verfassungsschutz einen Hinweis erhalten zu einer «konspirativen waffenbezogenen Operation der Hamas in Deutschland». Daraufhin wurden verdeckte Ermittlungen aufgenommen. Diese führten zur Festnahme der vier nicht vorbestraften Beschuldigten im Dezember 2023 - einer von ihnen in den Niederlanden. Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft.
Das Bundeskriminalamt habe aussagekräftige Ermittlungen angestellt, hieß es nun bei der Urteilsverkündung. Richterin Husch verwies unter anderem auf ausgewertete Geodaten, Kommunikation und Zeugenaussagen. In einem Depot in Bulgarien, das der Hauptangeklagte im Frühjahr 2019 angelegt haben soll, wurden mehrere Schusswaffen und Munition sichergestellt, darunter ein Sturmgewehr Kalaschnikow.
Zwischen Juni und Dezember 2023 sollen sich die vier Männer in wechselnder Besetzung von Berlin aus mehrfach im Südwesten Polens auf die Suche nach einem Depot gemacht haben. Die jeweils stundenlangen Aktionen mit Schaufel und Stöcken blieben erfolglos - und fanden ein abruptes Ende mit der Festnahme der Männer. Bis heute ist ungeklärt, ob es das Depot wirklich gab. Unklar ist auch, wie konkret Anschlagspäne gewesen sein könnten.
Männer bestreiten Hamas-Mitgliedschaft
Die Angeklagten bestreiten, Hamas-Mitglieder zu sein. Nach ihren Aussagen dienten die Fahrten ins Ausland privaten Zwecken. Der Hauptangeklagte räumte ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben - nach seiner Schilderung ging es allerdings um «privaten Waffenhandel». Das Gericht wertete dies als Schutzbehauptung. Teils habe es «hektische Aktivitäten» gegeben.
«Parolen skandierender Sargträger»
Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich bei dem 43-Jährigen um ein langjähriges Hamas-Mitglied - mindestens seit 2009 - mit Kontakten zur Führungsebene. Als einen Beleg dafür sieht das Gericht, dass er als «Parolen skandierender Sargträger in vorderster Reihe an einer propagandistisch inszenierten Bestattung» eines hochrangigen Hamas-Führers teilnahm.
Gegen ihn verhängte das Gericht die höchste Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Er wurde auch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und des Besitzes von Schusswaffen schuldig gesprochen. Die Mitangeklagten, bei denen das Gericht von einer kürzeren Hamas-Mitgliedschaft ausging, verurteilten die Richter zu fünf Jahren, zu vier Jahren und neun Monaten sowie zu viereinhalb Jahren.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft hatte von einem «Pilot-Verfahren» gesprochen und Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren beantragt.
Drei Verteidiger hatten gefordert, ihre Mandanten freizusprechen. Der Anwalt des Hauptangeklagten hatte auf eine Strafe plädiert, die nicht über die Zeit hinausgeht, die sich sein Mandant bislang in Untersuchungshaft befindet. Nach früheren Äußerungen der Verteidiger ist davon auszugehen, dass sie Rechtsmittel einlegen und der Fall beim Bundesgerichtshof landet.
Weitere Verdächtige in U-Haft
In den vergangenen Monaten hat die Bundesanwaltschaft acht weitere Verdächtige im Zusammenhang mit mutmaßlicher Waffenbeschaffung für die Hamas festnehmen lassen. So wurden Anfang Oktober 2025 drei mutmaßliche Hamas-Mitglieder in Berlin festgenommen. Bis Ende des Jahres folgte eine Festnahme in London, eine an der deutsch-tschechischen und eine an der deutsch-dänischen Grenze. Im Januar wurde zuletzt ein Verdächtiger am Berliner Flughafen bei der Einreise aus Beirut festgenommen.
Von Anne Baum und Marion van der Kraats, dpa
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